Erfolgreicher Arzt 4.0 – total digital?

Erfolgreicher Arzt 4.0 – total digital?

Sehen Patienten Ihren Hausarzt bald nur noch per Laptop? Ersetzen Apps den Therapeuten? Operiert der Roboter die Patienten im Krankenhaus? Viele befürchten, dass die Digitalisierung die Medizin zu etwas gänzlich Unpersönlichem, ja Herzlosen, machen könnte. All diese Befürchtungen sind sicher nicht völlig unberechtigt. – Und dann bleibt auch noch die große Frage, ob denn alle Patienten*innen – vor allem aber die älteren – mit diesen Veränderungen und mit der Technik überhaupt mitkommen werden? Also müssen Sie, als ihr Arzt des Vertrauens, zum Lotsen in dieser neuen schönen Medizinwelt werden. Ihre Patienten werden es Ihnen danken und Sie bleiben ein erfolgreicher Arzt.

Ganz unzweifelhaft gibt es viele neue und digitale Entwicklungen, Geräte und Techniken von denen die Patienten und auch der Arzt deutlich profitieren – nur eben nicht jeder von allem. So wie Sie beim Verschreiben eines Medikaments immer den individuellen Patienten im Blick haben, so müssen Sie das auch bei den digitalen Lösungen halten.

Zum 01.10.2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU) verpflichtend für Vertragsärzte. Ist Ihre Praxis vorbereitet? Sie brauchen den Anschluss an die TI-Infrastruktur, am besten mit einem Konnektor der die Komfortsignatur unterstützt, einen Anschluss an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitsdienst) einen elektronischen Arztausweis (eHBA), mind. in der Generation 2.0, und ein Update der Praxis-EDV für die eAU! – Für die GKV-Patienten gibt es keine Übergangsfrist!

Bereits seit 01.01.2021 gibt es die E-Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot für 73 Mio. GKV-Versicherte. Seit diesem Termin haben alle GKV-Versicherten einen Anspruch darauf, eine ePA von ihrer Krankenkasse zu bekommen, um diese selbst mit Inhalten zu füllen. Der Patient benötigt neben der Antragstellung, die Anwendungssoftware, die Einrichtung gemäß Leitfaden sowie das notwendige Identifikationsverfahren und dann die Hilfestellung beim Hochladen der geplanten Dokumente. Damit ist aber noch nichts darüber ausgesagt, welche Inhalte der Patient in die ePA einstellen soll und wem er welches Zugriffsrecht geben soll! Hier sind Ihre Beratung und Hilfe gefragt.
Seit dem 01.07.2021 ist der ePA-Anschluss bundesweit für alle Praxen verpflichtend geworden – machen Sie etwas daraus!

Im Juli dieses Jahres startete die Testphase für das digitale E-Rezept in Berlin und Brandenburg, ab Oktober wird es bundesweit eingeführt und ab 2022 soll es für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneien die Regel sein! Auch hier benötigen Sie die Telematikinfrastruktur mit allem Zubehör und notfalls einen Drucker falls der Patient keinen Code auf sein Smartphone möchte, sondern einen Ausdruck des QR-Codes auf Papier. – Außerdem können Sie einen Medikationsplan auf dem Chip der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eintragen. Dazu benötigen Sie aber ein Gerät mit NFC-Technik.

In der Corona-Pandemie hat der Arztbesuch per Computer, also die Videosprechstunde, großen Zulauf erfahren. Wer davon überzeugt ist, wird diese Angebot weiter nutzen wollen und es werden noch einige Patienten mehr diesen Service nutzen wollen, denn er passt so gut in unsere heutige Zeit.
Der Heilungsverlauf kleinerer Wunden lässt sich so gut begutachten, leichter Erkältungskrankheiten können so behandelt und die Blutzuckerwerte mit Diabetikern besprochen werden. – Sind die Beschwerden am Bildschirm aber nicht eindeutig zu erkennen, dann muss der Patient in die Praxis kommen. Sie benötigen nur einen guten Laptop und eine gute Internetverbindung und die Software.
Der Patient bekommt von Ihnen den Link mit dem er sich zur vereinbarten Zeit in die Videosprechstunde einwählen kann. Das macht den Termin so gut planbar und entlastet Sie, Ihre Helferinnen und das Wartezimmer.

Last but not least gibt es inzwischen 15 digitale Gesundheits-anwendungen (Stand 20.05.2021), sog. DiGA, welche beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im DiGA-Verzeichnis unter diga.bfasrm.de gelistet sind. Dort können Sie feststellen, für welche Krankheitsbilder die Apps infrage kommen, das Spektrum reicht von Depressionen über Tinnitus bis zu Schlafstörungen. Beschäftigen Sie sich doch einmal ein wenig damit, bevor der erste Patient Sie danach fragt!

Sie sehen, es gibt viel Neues und viel zu tun. Nicht alles wird zu Ihnen und Ihrer Praxis passen, aber vieles ist/wird Pflicht und ist auch sinnvoll.

Das Internet wird für keinen von uns mehr abgeschaltet, also, gehen sie die Themen unvoreingenommen und offensiv an – dabei aber immer menschlich und mit dem Blick auf jeden einzelnen Patienten – dann bleiben Sie ein sehr erfolgreicher Arzt auch im Zeitalter 4.0.