Erfolgreicher Arzt – Was tun beim plötzlichen Tod des Praxisinhabers?

Erfolgreicher Arzt – Was tun beim plötzlichen Tod des Praxisinhabers?

Was ist zu tun, wenn alle guten persönlichen Planungen durch den plötzlichen Tod eines Praxisinhabers über den Haufen geworfen werden? Steht dann kein Partner aus einer Gemeinschaftspraxis oder auch kein befreundeter niedergelassener Arzt aus dem Kreis der Familie / Bekannten zur Verfügung, wird es hart und die erfolgreich geführte und an sich zu einem guten Preis veräußerbare Arztpraxis gerät in Gefahr, denn die Erben werden plötzlich mit einem fast undurchdringlichen Dschungel aus Vorgaben und Regularien im Gesundheitswesen konfrontiert.

Folgende Schritte sind daher hilfreich:

Der Praxisinhaber sollte rechtzeitig einen vollständigen Notfallordner anlegen, dann wissen Erben / Vertreter wie was funktioniert und wer die Ansprechpartner sind (KV, Zuweiser, Bank, Steuerberater, Rechtsanwalt, usw.).  -Dazu gibt es hier einen eigenen Blogbeitrag. – Ebenso müssen alle Verträge (Mietvertrag, Versicherungen, Arbeitsverträge, Leasing- und Kreditverträge etc.) und betriebswirtschaftlichen Unterlagen geordnet vorliegen, so dass sich ein unbeteiligter aber fachkundiger Dritter (z.B. Gutachter oder potenzieller Käufer) in überschaubarer Zeit einen guten Überblick verschaffen kann. Eine separate „Checkliste“ als Deckblatt für diesen Ordner ist sehr hilfreich.

Der Inhaber sollte klare Vertretungsregelungen mit Zugangsregelungen und Vollmachten treffen (von der Praxistüre, über den EDV-Zugriff bis hin zur KV-Abrechnung und den Bankkonten)!

Für die Erben: Zügige Kontaktaufnahme zum Steuerberater, evtl. Ärzteberater, der Bank und dann der KV. Rein formal endet nach § 95 Abs. 7 SGB V die Kassenzulassung mit dem Tod. Es kann jedoch beantragt werden, den Sitz nach zu besetzen, dies aber nur innerhalb des sog. „Witwen-Quartals“, welches aber bei den meisten KVen bis zu 6 Monaten beträgt.

Sollte es in dieser Zeit nicht gelingen, einen Praxisnachfolger zu finden, fällt die Zulassung an den Zulassungsausschuss der KV zurück.

In einer gutgehenden BAG werden oft die Partner Interesse an dem Sitz haben – aber Vorsicht, die wissen auch, dass Sie nur 6 Monate Zeit haben. Das macht Sie ein Stück weit erpressbar! Heute gibt es viele Großpraxen, welche ein Interesse an freien Sitzen, oft samt Standort haben. Der Praxisberater bei der KV kennt diese und kann Ihnen helfen.

Oft ist aber der einfachste Weg auf etablierte Praxisvermittler zuzugehen. Eine auf Ärzte spezialisierte Bank kann Ihnen dabei helfen, denn es ist leider etwas schwierig, seriöse von unseriösen zu trennen. Lesen Sie hier im Blog dazu über die Praxiswertermittlung nach.

Um zeit- und nervenaufreibende Diskussionen zu vermeiden, kann es zudem hilfreich sein, von einem vereidigten Sachverständigen für Praxisbewertung ein Praxiswertgutachten erstellen zu lassen. (s. Blogbeitrag dazu).

Für die Erben: Zügig einen Praxisvertreter finden und bezahlen. Nur als lebendes Unternehmen behält die Praxis ihren Verkaufswert. Die Patienten orientieren sich sonst schnell zu anderen Praxen hin um.

Geben Sie dem verunsicherten Personal Sicherheit – binden Sie es in den Ablauf ein. Damit die alten Patienten bleiben, brauchen sie vertraute Gesichter!

Ist alles geregelt, können unnötige Verträge und nicht mehr benötigte Versicherungen von den Erben von Todes wegen gekündigt werden – das spart viel Geld.

Haben Sie ein Testament? Wie alt ist es – passt es noch zu Ihrer aktuellen Situation? Wer weiß, wo es im Notfall zu finden ist?

Alternativ ist ein Ehe- und Erbvertrag am Ende auch ein hilfreiches Instrument, um die Vermögensnachfolge sauber und ohne Streit zu regeln.

Sie sprechen doch auch mit Ihren Patienten über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – lassen Sie dies kein Tabu für Sie selbst sein! Wenn Sie diese einfachen Regeln beherzigen, haben Sie als erfolgreicher Arzt für den Notfall gut vorgesorgt.

Trotzdem wünsche ich Ihnen natürlich beste Gesundheit und ein langes Leben.