Erfolgreicher Arzt- Erfolgreich in die vorgezogene (Teil-)Rente?

Erfolgreicher Arzt- Erfolgreich in die vorgezogene (Teil-)Rente?

Sie als Arzt gehören in eine der ganz wenigen Berufsgruppen, die nicht erst mit 67, sondern vorzeitig, d. h. mit 60 Jahren, ihre Rente aus der Ärzteversorgung beantragen u n d dann trotzdem noch voll weiter praktizieren darf! Diese Regelung hat einige Vorzüge, denn Sie ersparen sich die weiteren Einzahlungen in die Ärzteversorgung und Sie bekommen zusätzlich einen stetigen Liquiditätszufluss.

Manch einen Altarzt, dessen finanzielle Situation aufgrund von früheren Fehlentscheidungen nicht sehr rosig war, habe ich mit dieser „Liquiditätsspritze“ bis zur Praxisabgabe „über die Runden gerettet“ oder gar vor der Insolvenz bewahrt!

Natürlich gibt es auch einen Nachteil dabei – die vorgezogene Rente gibt es, je nach Abrufalter, nur mit einem Abschlag. Wie hoch der genau ist, kann Ihnen Ihre Ärzteversorgung sagen.

Wenn Sie aber den Rentenabschlag mit der vorangegangenen Ersparnis gegenrechnen, dann wird sich in der Regel erst so etwa ab dem 83. bis 85. Lebensjahr ein kleinerer finanzieller Nachteil einstellen. Daher legen die meisten Kollegen die gesamte neue Liquidität für 5 – 10 Jahre im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans an und kompensieren so den Nachteil mehr als ausreichend.

Alle diese Regelungen haben aber die steuerliche Betrachtung außen vor gelassen!

Im letzten Jahr bin ich in der Praxis nun mehrfach auf eine ganz neue Variante gestoßen: Die vorgezogene Teilrente – ab dem 60. Lebensjahr und nur mit 30% Rentenanteil (auch 50 oder 70% sind möglich)!

Diese Regelung geht von einer sehr interessanten Nach-Steuer-Berechnung aus. Wenn ein Arzt 2019 in Rente gegangen ist, dann unterliegen 78% der Rente der Besteuerung und 22% bleiben dauerhaft steuerfrei. Bei einem Rentenbeginn in 2020 unterliegen bereits 80% der Besteuerung und ab 2021 steigt dieser Anteil jährlich um 1% weiter an bis 100% erreicht sind. Mit dem Instrument der Teilrente können Sie den Rentenfreibetrag aber noch dauerhaft festschreiben!

Bei Beantragung einer Teilrente von 30% in 2020 retten Sie also einen Rentenfreibetrag von 20%. Dies bedeutet für Sie, dass bei dieser Freibetrag auch dann zur Anwendung kommt, wenn Sie mit 67 die restlichen 70% der Rente in Anspruch nehmen! Für mich ist dies eine hochinteressante Idee – allerdings steckt der Teufel hier im Detail, deshalb sollten Sie sich unbedingt ausführlich beraten lassen, bevor Sie hier endgültig tätig werden, denn es gibt mehr als 2 Dutzend Faktoren die berücksichtigt werden sollten.

Der Volkacher Steuerberater Bernhard Fuchs (www.fuchsundmartin.de) hat über dieses Thema Ende 2019 auf einem unserer „50+ -Seminare“ referiert und die Teilnehmer begeistert. Er hat viele Monate an Studienzeit in dieses Thema gesteckt und macht eine hervorragende Einzelfallberatung und kann inzwischen auf einige sehr hochkarätige Referenzen von Ärzten/Zahnärzten verweisen.

Also, bleiben Sie ein erfolgreicher Arzt – auch als Pensionär.