Existenzgründung: Der Arzt in der „Steuerfalle“

Existenzgründung: Der Arzt in der „Steuerfalle“

Ein junger Arzt der seine Existenzgründung zum 01.01.2016 begonnen hat, viel gearbeitet und gut verdient hat,  hat – nach derzeitigem Steuerrecht – bis spätestens 28.02.2018 Zeit, seine Einkommensteuererklärung für 2016 über seinen Steuerberater  beim Finanzamt einzureichen. Hat er z. B. ein Einkommen von € 200.000,- für 2016 erzielt und dem Finanzamt davon noch nichts mitgeteilt, dann wird das Finanzamt so im April 2018 den Steuerbescheid erlassen. Der Arzt ist in die Steuerfalle getappt – er bekommt nicht nur einen, sondern gleich  d r e i Steuerbescheide – und alle zahlbar innerhalb von vier Wochen:

1.) Den endgültigen Bescheid für 2016 über nicht geleistete Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Höhe von rd. € 67.000,-.
2.) Einen vorläufigen Bescheid für 2017- auf Basis von 2016 geschätzt – über ebenfalls nicht geleistete Vorauszahlungen in Höhe von € 67.000,-.
3.) Den Bescheid für 2018, welcher die künftigen vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen – wieder auf Basis von 2016 – mit € 16.750,- festlegt und die nicht geleistete 1. Einkommensteuer-Vorauszahlung vom März 2018 ebenfalls in dieser Höhe innerhalb der nächsten vier Wochen fällig stellt. Summa summarum muss der Arzt also € 150.750,- plus Soli plus Kirchensteuer auf einmal überweisen!

Das ist aber noch nicht alles! Die Steuerfalle ist noch größer. Meist hat das erste Praxisjahr, 2016, noch gar nicht das beste Ergebnis gebracht, sondern, 2017 und 2018 werden in der Regel noch besser entwickelt haben. Was bedeutet, dass für diese Jahre später auch noch mehr oder weniger große Steuernachzahlungen hinzukommen! – Und, jetzt meldet sich die nämlich noch die Ärzteversorgung, welche ihre Beiträge ja in gestaffelten Prozentsätzen auf den Gewinn erhebt. Die möchte also nun auch noch gut € 20.140,- pro Jahr überwiesen haben!

Die richtige Strategie dagegen ist, dass der junge Arzt all diese Beträge auf einem Rücklagenkonto geparkt hat – sonst hat er ein großes Problem (Banken finanzieren nämlich nicht gerne Steuernachzahlungen oder gewinnübersteigende Entnahmen)! – Der finanzielle „Super Gau“ wäre es, wenn der Arzt am Ende des ersten Jahres festgestellt hätte, dass er sehr viel Guthaben auf seinem Konto hatte (welches ihm aber zu großen Teilen gar nicht gehört hat, sondern dem Finanzamt) und dieses für den Konsum, z.B. für ein Auto, welches er sich schon immer gewünscht hatte, ausgegeben hat. Illiquidität ist der „Tod“ des Unternehmens.

Da fragt man sich doch, wie kann es zu dieser Situation kommen? Ganz einfach: Der junge Arzt hat normalerweise von all dem keine Ahnung, sein Steuerberater meint es oft nur gut und will seine am Anfang nicht genau kalkulierbare Liquiditätssituation schonen und der Banker wartet auf die Vorlage der ersten echten aussagekräftigen Praxiszahlen.

Aber Banker oder der Steuerberater haben ja vor Existenzgründung mit dem jungen Arzt eine Planungsrechnung für die ersten drei Jahre erstellt. Anhand dieser sollte der Banker mit dem Arzt die planmäßige Bildung von Rücklagen mittels eines monatlichen Dauerauftrags, so ab dem 4. Monat nach Praxisübernahme, vereinbaren. Dieser Dauerauftrag kann durchaus sogar größer bemessen werden, denn im ersten Praxisjahr fällt in der Regel keine Tilgung für seine Praxisdarlehen an.  Außerdem sollte der Steuerberater dem Finanzamt zeitnah ein Formular zur Anzeige der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zuleiten und nach ein paar Monaten, zusammen mit den ersten Praxiszahlen, einen Vorschlag zur Aufnahme freiwilliger Einkommensteuer-Vorauszahlungen zusenden. Dann gibt es später keine so großen Nachzahlungen. – Und noch etwas wird so vermieden: Wenn der Steuerpflichtige weiß, dass er dem Finanzamt mehr als € 15.000,- Steuern vorenthält, dann beginnt er u. U. sich strafbar zu machen!

Zur Optimierung des ganzen, kann der Steuerberater Tools einsetzen: z.B. den DATEV-Kontoauszugsmanager (dann kommen alle Buchungen vom Geschäftskonto automatisch und zeitnah in die Buchführung) und den DATEV-Controlling-Report EA (dann wissen Arzt und Bank immer, wo die Praxis aktuell wirtschaftlich steht). – Und der Arzt seinerseits kann seinen Steuerberater und seinen Banker miteinander bekannt machen und vernetzen, dann läuft vieles für den Arzt im Hintergrund zu seinen Gunsten geräuschlos und effektiv ab. Dann sind auch alle später auftretenden Steuer-Themen immer leicht und gut zu klären, vorausgesetzt einer der beiden Partner wird rechtzeitig informiert, bevor der Arzt handelt!