Erfolgreicher Arzt – Das E-Rezept kommt zum 01.07.2021

Erfolgreicher Arzt – Das E-Rezept kommt zum 01.07.2021

Bis zum 30.06.2021 soll die Gematik GmbH die technische Infrastruktur geschaffen haben und dann soll die ärztliche Verordnung für Kassenpatienten digital erfolgen. Zunächst bleibt übergangsweise noch das alte rosa Rezeptformular erhalten, aber ab 01.01.2022 soll dieses dann ganz entfallen. Sind Sie darauf gut vorbereitet? Und haben Sie eine Strategie, wie sie Ihre Patienten darauf vorbereiten wollen? Dann bleiben Sie ein erfolgreicher Arzt – oder Apotheker!

In diesen 6 Schritten erfolgt die Digitalisierung des Rezepts:

  1. Wie bisher bekommt der Patient sein Rezept vom Arzt vor Ort, aber eben nicht mehr auf Papier ausgedruckt und mit Unterschrift, sondern der Arzt signiert digital und die Rezeptdaten werden auf einem zentralen Server (Fachdienst E-Rezept) in der Telematik-Infrastruktur abgelegt und gespeichert.
  2. Der Patient bekommt dann einen QR-Code – entweder auf sein Smartphone, oder, falls er keines besitzt, auf ein Blatt Papier ausgedruckt. – Viele ältere Patienten – und auch ganz vorsichtige – werden zumindest zunächst den 2. Weg wählen! Eventuell könnten Ihre Mitarbeiter*innen ja den Patienten bei der Nutzung via Smartphone helfen?

    Vor Ort kann dann der Apotheker*in über diesen QR-Code das Rezept abrufen. Derzeit wird von der Gematik noch an einer kostenlosen App gearbeitet, mit der der Patient das Rezept einsehen und vor allem völlig digital an eine Apotheke seiner Wahl übermitteln kann! Um sich in der App identifizieren zu können, benötigen die Patienten ein Smartphone, die elektronische Gesundheitskarte und zudem eine PIN, welche sie von der Krankenkasse erhalten. Also auch eher wieder etwas für technikaffine Patienten.

  3. Mit dem QR-Code im Smartphone oder auf Papier geht der Patient also in die Apotheke und der Apotheker scannt den Code und erhält über die Computersoftware den Zugriff auf das E-Rezept. Anschließend händigt er dem Patienten das Medikament aus und berät ihn, ganz wie bisher. Dabei bietet das E-Rezept gleich mehrere Vorteile, denn E-Rezepte sind schwerer zu fälschen, besser lesbar und es können weniger Fehler beim Einlösen passieren.

  4. Wie schon gesagt, hat der Patient aber eine andere Option: Mithilfe der App kann er sein E-Rezept auch rein digital einer Apotheke zuweisen. Dabei hat er die Möglichkeit, zuvor unverbindlich bei bis zu drei Apotheken gleichzeitig anzufragen, ob oder wann das Medikament verfügbar ist. Er erfährt so auch, wie das Medikament bereitgestellt werden kann und ob auch eine Zustellung über einen Botendienst der Apotheke möglich ist. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den künftigen Umfang und die Struktur des Warenlagers sowie der Serviceangebote aller Apotheken – und es verschärft den Wettbewerb!

    Nach der Rückmeldung der Apotheke entscheidet der Patient verbindlich und löst das Rezept dort ein. Er kann das Medikament dann dort abholen oder sich liefern lassen, was große Vorteile hat, vor allen, wenn man krank ist. Für die Übermittlung müssen Smartphone und Gesundheitskarte NCF-fähig sein!

  5. Auch in Zukunft werden Angehörige das Rezept des Patienten einlösen können. Genauso wie man das Papierrezept einem Angehörigen zur Abholung übergeben kann, kann der Patient den QR-Code weitergeben. Mit dem Ausdruck ist das einfach möglich, in der App läuft derzeit noch die Planung der Programmierung dazu.

  6. Bis Ende 2021 haben die Arztpraxen noch Zeit – sofern noch nicht geschehen – sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Warten sie nicht zu lange, denn irgendwann werden Geräte und Servicetechniker knapp! – Auch die Apotheken müssen noch letzte Vorbereitungen treffen.

    Am wichtigsten aber sind klare Entscheidungen des Inhabers, sei es Arzt oder Apotheker, die Benennung der Verantwortlichen, eine zügige und konsequente Umsetzung und Schulung der Mitarbeiter – und vor allem ein Konzept, wie der Patient bei den Veränderungen begleitet werden soll. Dann bleiben Sie ein erfolgreicher digitaler Arzt oder Apotheker.