Erfolgreicher Arzt – Erfolgreiche Vermögensplanung nach am Ende des Berufslebens

Erfolgreicher Arzt – Erfolgreiche Vermögensplanung nach am Ende des Berufslebens

Sie sind erfolgreich als Arzt und haben die Gründungsfinanzierung für Ihre Arztpraxis schon vor vielen Jahren erfolgreich und zügig getilgt und auch Ihr Privathaus ist schuldenfrei. – Wenn Sie vermietete Immobilien haben, dann sollte auch hier die letzte Finanzierung spätestens mit dem Renteneintritt endgültig enden.

Ihre steuerbegünstigte private Zusatzrentenversicherung ist optimal aufgestellt und Sie haben sich ein breit strukturiertes Wertpapierdepot angespart.

Die Kinder sind mit dem Studium fertig oder werden es bis zu Ihrem Ruhestandsbeginn sein. Auf Ihren Konten ist immer genug Geld vorhanden, um stets termingerecht und in voller Höhe Ihre Steuern zu bezahlen.

Insgesamt sollten Sie – wir schon erläutert – als erfolgreicher Arzt, bis zum Ruhestandsbeginn über alle Vermögensklassen hinweg ein Nettovermögen von EUR 1,34 – 2,5 Mio. aufgebaut haben.  Wenn Sie das geschafft haben, dann herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie bereit die letzten Schritte zu gehen. Falls nicht, müssen Sie noch Ihre Hausaufgaben machen – dazu werden sie einen Berater benötigen, denn so kurz vor dem Berufsende dürfen Sie sich keine finanziellen Fehler mehr leisten!

Was Sie zu diesem Zeitpunkt tun sollten ist folgendes:

  • Termin für die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit und den Praxisverkauf festlegen, mit mindestens 3 Jahren Vorlauf! In dieser Zeit dürfen die Umsätze und Gewinne nicht sinken, sonst sinkt auch der Verkaufserlös. Überlegen Sie, ob Sie eine 1:1-Nachfolge von jungen Kollegen*innen anstreben oder auch an eine Klinik oder ein MVZ verkaufen würden. Es gelten jeweils andere „Regeln“. Meist werden Sie um einen professionellen Berater nicht umhinkommen. – Übrigens, auch wenn der/die Nachfolger*in aus der Familie kommt, sollten Sie verkaufen und nicht verschenken, denn sonst kann das Kind keine steuermindernden Abschreibungen geltend machen und muss seinen Gewinn voll versteuern. Außerdem vermindern Sie sonst den Freibetrag für die Erbschaft- und Schenkungssteuer (s. unten) und wenn noch weitere Kinder vorhanden sind, die keine Ärzte sind, kommt es hier leicht zu Verärgerungen. Lassen Sie daher auch in diesem Falle eine Wertermittlung für die Praxis durchführen.

  • Lassen Sie relativ emotionslos den Verkaufswert Ihrer Praxis ermitteln – es geht hierbei nicht um die Bewertung Ihres Lebenswerkes, sondern einzig und allein darum, welchen Betrag der Nachfolger*in finanzieren und dazu noch alle seine Ausgaben decken kann. Vertrauen Sie eher auf den Rat der Banken als auf den von selbsternannten Experten. – Wenn der Verkaufserlös dann einmal auf Ihrem Konto ist, denken Sie daran, dass Sie den noch versteuern müssen – wenn auch in der Regel mit einem ermäßigten Steuersatz. Den Rest können und sollten Sie zu einem gewissen Teil anlegen.

  • Ab dem 60. Lebensjahr dürfen Sie als Arzt (was sonst keine andere Berufsgruppe darf) die vorgezogene Ärzteversorgung beantragen und voll weiterarbeiten. Dies bedeutet, dass Sie sich die Einzahlungen in die Standesversorgung sparen und schon eine – allerdings um einen Abschlag verminderte – monatliche Rente beziehen, die Sie noch gar nicht benötigen. Um den Abschlag auszugleichen sollten Sie die ersparten Beiträge und die monatlichen Rentenzahlungen in einem Ansparplan anlegen. So gewinnen Sie über 3 – 5 Jahre ein schönes liquides Polster und können viele Jahre lang die monatliche Rentenminderung ausgleichen. Außerdem sparen Sie sich Einkommensteuer, da mit jedem Jahr in welchem Sie vor 2040 in
    Rente gehen ein – allerdings jährlich abnehmender – Teil der Rente steuerfrei bleibt. Es gibt Steuerberater, die auf dieses Thema spezialisiert sind.

  • Überprüfen Sie alle noch bestehenden Versicherungen, ob Sie diese überhaupt noch und wenn ja in voller Höhe benötigen. So lässt sich Geld sparen. Manchmal ist es sinnvoll eine Dynamisierung zu streichen, denn ab einem gewissen Alter bringt die nichts mehr.

  • Machen Sie eine „Vermögensinventur“ – sind Sie für die Zukunft richtig aufgestellt. Je älter Sie werden, desto weniger Risiko sollten Sie eingehen. Ihnen fehlen die Zeit und die Praxiseinnahmen, um später größere Einbußen wieder aufzuholen. – Ist zudem genügend Liquidität für die eventuelle spätere Beschäftigung einer Pflegekraft vorhanden?

  • Mit Ärzten kann man ganz gut über den Tod sprechen – auch über ihren eigenen. Machen Sie sich über Ihr gesamtes Vermögen Gedanken und vor allem darüber, wem aus Ihrer Familie Sie welche Vermögensgüter übertragen wollen. Nach den heute noch geltenden steuerlichen Regelungen darf jedes Ihrer Kinder – jeweils vom Vater und von der Mutter – EUR 400.000,- schenkungssteuerfrei bekommen.
  • Nach 10 Jahren lässt sich der Vorgang wiederholen. So können auch große Vermögen steuerfrei oder mit weniger Erbschaftsteuer übertragen werden. Der Ehegatte hat sogar einen Freibetrag von EUR 500.000,-. – Es gibt hier zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um zwar zu verschenken aber nicht die Kontrolle zu verlieren (Wohnrecht, Nießbrauch etc.) – teilweise wirken diese Regelungen dann auch noch zusätzlich steuersenkend.
  • Manche Banken haben sog. „Vermögensnachfolge-Experten“, die ein Zusatzstudium absolviert haben und hier kompetent beraten können und dem Notar genau mitteilen können, was er beurkunden soll. – Unternehmen Sie hier nichts alleine oder auf den Rat von Freunden hin, denn hier entstehen oft die größten und teuersten Fehler. – Und selbst wenn Sie nicht gleich alles übertragen wollen, beziehen Sie alles in Ihre Überlegungen mit ein. Sonst haben Sie schon Vermögen verschenkt, können später aber Ihre Kinder nicht mehr gleich behandeln, z. B. weil nicht alle Mediziner sind und nicht „umsonst“ einen Praxisanteil bekommen können, oder weil die Immobilienpreise so gestiegen sind, dass ein Kind das andere nicht mehr ausbezahlen kann, ohne das geerbte elterliche Wohnhaus verkaufen zu müssen.

Es gibt aber noch zwei weitere Aspekte – nicht finanzielle – , die es zu bedenken gilt:

  • Sofern Sie nicht mit Ihrem Ehepartner in der Praxis zusammengearbeitet haben, müssen Sie sich darüber klar werden, dass Sie beide unter der Woche von morgens bis abends zwei getrennte Leben gelebt haben – und plötzlich sind sie immer zuhause. Loriot´s „Papas ante Portas“ sei hier sehr empfohlen (Er: „Ich wohne hier! -Sie: „Aber nicht um diese Zeit!“). Sprechen Sie rechtzeitig darüber, wie Sie dieses Problem gemeinsam regeln möchten.

  • Wenn Sie die Praxis abgeben, dann haben Sie einen jahrzehntelangen beruflichen Marathonlauf hinter sich. Können Sie dann einfach so „stehen bleiben“? Die Sportler laufen doch auch immer noch ein wenig aus. Also, was wollen Sie im Ruhestand tun, um den Kopf und den Körper fit zu halten?

Auch wenn Sie finanziell alles wie oben geschildert geregelt haben, so dürfen Sie die beiden letzten Aspekte keinesfalls vernachlässigen, nur so gelingt Ihnen als erfolgreichem Arzt auch ein erfolgreicher Übertritt in den wohlverdienten Ruhestand. Viel Glück!