Erfolgreicher Arzt – erfolgreich mit E-Rezept

Erfolgreicher Arzt – erfolgreich mit E-Rezept

Der FOCUS vom 20.04.2022 titelt: Das elektronische Arztrezept kommt – aber wann?Die ursprünglich mal für Januar 2022 vorgesehene Pflichteinführung wurde kurz vor dem Start auf Eis gelegt. Seither geht es immerhin mit der freiwilligen Nutzung von E-Rezepten voran, wie die Zahlen der zuständigen Firma Gematik belegen. – Bereits am 1. Juli 2021 startet das elektronische Rezept in Berlin und Brandenburg. Laut ABDA sind es „in dieser sogenannten Fokusregion etwa 50 Arztpraxen und 120 Apotheken, die das E-Rezept testen und bewerten“. In teilnehmenden Praxen können Patientinnen und Patienten wahlweise ein Papier- oder ein E-Rezept bekommen.

Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht zum E-Rezept greift, steht noch nicht fest. Allerdings wurden lt. ABDA inzwischen bereits mehr als 10.000 E-Rezepte eingelöst. Die Kurve zeigt nach oben: Vor einem Monat waren es etwa halb so viele und vor zwei Monaten rund 1.950. die bedeutet auch, dass die teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken beim Thema E-Rezept immer routinierter werden. Nach Angeben der ABDA ist von den eingelösten Digitalverschreibungen sei bisher keine einzige „retaxiert“ worden – ihre Bezahlung wurde später also nicht abgelehnt.

Das E-Rezept gilt nur für die gesetzlich Versicherten, die in Deutschland bisher pro Jahr etwa 500 Millionen Papierverschreibungen bekommen. Wer das E-Rezept nutzen will, muss sich per Code der Krankenkasse in der E-Rezept-App legitimieren.

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es auch nach Einführung des E-Rezepts weiter in Papierform, aber auch diese sollen mittelfristig einen Zugang zum E-Rezept erhalten. Nach Angaben der ABDA werden hier noch Konzepte für eine benutzerfreundliche Abrechnung erarbeitet. Zurzeit müssen Privatversicherte in der Apotheke jeweils in Vorleistung gehen und anschließend das Rezept mit ihrer Krankenversicherung abrechnen.

Ähnlich läuft es, wenn gesetzlich Versicherte alternative Medikamente erhalten, für die keine Rezeptpflicht besteht. Diese können sie zum Teil später bei der Krankenkasse einreichen. Auch hier stellen Ärztinnen und Ärzte weiterhin ein grünes Papierrezept aus.

Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Praxen, Kliniken und Apotheken nicht nur die benötigte Hardware, sondern auch in ihren Verwaltungssystemen die nötigen Software-Updates haben. Vor einiger Zeit wurde bereits die offizielle App für das elektronische Rezept (E-Rezept) in den App-Stores von Apple und  Google zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Download: Die App „E-Rezept“ können Sie sich kostenlos und virengeprüft für Android und iOS bei CHIP herunterladen.

  Download bei CHIP: E-Rezept – Android App

  Download bei CHIP: E-Rezept iPhone- / iPad-App

Die Lage bei den Software-Updates hat sich verbessert. Wenn 30.000 Digitalverschreibungen ausgestellt sein werden, wollen die Gesellschafter der Gematik über das weitere Vorgehen beraten und eine flächendeckende Einführung angehen. Wann das E-Rezept zur Pflicht und somit zum Standard wird, ist unklar.

Wer ein Smartphone besitzt, lädt sich zunächst die kostenlose E-Rezept-App herunter. Die App wurde von der Gematik entwickelt, die für die Telematikinfrastruktur in Deutschland verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium ist Hauptanteilseigner dieser Gesellschaft.- Hat man die App auf dem Smartphone, verordnet der Arzt ein bestimmtes Medikament nicht mehr auf Papier, sondern digital mittels eines speziellen Codes auf die Handy-App. Diesen Code kann man in der Apotheke selbst vorzeigen oder man übermittelt ihn, um sich etwa die Arznei liefern zu lassen. Damit das alles klappt, muss lt. Gematik das Smartphone den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 12 oder Android 6 als Betriebssystem haben. Zudem ist eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion nötig. Das sei an der sechsstelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben der Karte erkennbar. Außerdem braucht man die PIN-Nummer der Karte. Wer die PIN nicht hat, fragt bei der Krankenkasse nach.

Wer sich nicht mit der Gesundheitskarte in der App anmelden kann – sei es, weil das Smartphone nicht den Vorgaben entspricht oder man die Karten-PIN nicht parat hat -, kann sie nur abgespeckt nutzen: Um den Rezeptcode in der Arztpraxis vom Ausdruck abzuscannen, ihn in der App zu speichern und in der Apotheke auf dem Smartphone vorzuzeigen. Der Mehrwert dieser Funktionalität allein ist lt. FOCUS eher dürftig.

Generell gut zu wissen: Auch in Versandapotheken ist ein E-Rezept einlösbar. Abgerechnet wird wie bisher: direktzwischen Apotheke und gesetzlicher Krankenkasse.

Falls aber der Patient kein Smartphone hat, dann wird der Code in der Praxis auf Papier ausgedruckt – diese Option besteht weiterhin und ist auch notwendig, wenn man zwar die App hat, aber dort nicht mit der Gesundheitskarte angemeldet ist und den Code deshalb wie oben beschrieben abscannen muss. Der ausgedruckte Code kann in der Apotheke genauso eingelesen werden wie der digitale. Wer kein Smartphone hat, wird also nicht ausgeschlossen.

Mit Smartphone aber, soll das E-Rezept idealerweise manchen Weg ersparen, denn der Patient kann damit vom Arzt nach Hause oder zur Arbeit gehen, in der App nach einer Apotheke suchen und eine unverbindliche Anfrage stellen, ob das Arzneimittel vorhanden ist. So hat man die Option, als Patient nur dann zu bestellen, wenn eine Arznei vorrätig ist. – Bietet die Apotheke einen Botendienst an, bringt sie einem das Medikament vielleicht direkt abends vorbei. Die Verbraucherschutzorganisationen rechnen damit, dass sich Botendienste von Apotheken mit dem E-Rezept noch weiter etablieren.

Wer ein Folgerezept braucht, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, kann durch das E-Rezept eventuell auf den Gang zum Arzt verzichten. Kennt der Arzt den Patienten samt der Krankengeschichte, reicht ein Anruf. Auch wenn jemand nicht gut zu Fuß ist oder das Haus nicht verlassen will, kann der Arzt auf einen Anruf hin ein Medikament verordnen und ein E-Rezept schicken.

Zudem können auf der App Hinweise zur Einnahme und Dosierung sowie der Medikamentenplan hinterlegt werden. Ein gewünschter Effekt davon ist, dass der Apotheker sieht, was für Arzneimittel der Patient bereits einnimmt, und mit Hilfe seiner Apothekensoftware schnell erkennt, wenn sich vielleicht das neue Medikament nicht mit den bisherigen verträgt.

Auf alle Fälle ist dies für Sie, als niedergelassener Arzt/Ärztin, ein ganz wichtiges Zukunftsthema, bei dem Sie und Ihr Team auf alle Fälle zeitnah dabei sein sollten, denn so bleiben Sie vor allem bei den die jüngeren Patienten ein erfolgreicher Arzt.