Erfolgreicher Arzt – Wohin treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch das DVPMG?

Erfolgreicher Arzt – Wohin treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch das DVPMG?

Dieses Wochenende bin ich auf den Artikel von Philipp Welte, dem Journalisten und Vorstand von Hubert Burda Medien, im Handelsblatt gestoßen. Außerdem ist Herr Welte auch noch Vizepräsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger. Ausgehend von der Freiheit der Medien und des freien Unternehmertums konstatiert er einen Angriff der Bundesregierung auf beide Bereiche durch das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Der Gesetzesentwurf wird seit diesem Donnerstag im Bundestag verhandelt. Wie sich zeigt, birgt er auch gewisse Gefahren für erfolgreiche Ärzte und Gesundheitsunternehmer.

Das Ziel des Gesetzes ist „ein digitales Update des Gesundheitswesens, verbunden mit einer besseren technischen Vernetzung der unterschiedlichen Akteure.“ Um die Versäumnisse der Vergangenheit, deren Auswirkungen wir alle in der Pandemie erleben dürfen, zu beseitigen, soll das DVPMG die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich auf den Weg bringen und dadurch nicht zuletzt die Gesundheitsämter künftig befähigen, Infektionsketten endlich nachverfolgen zu können.

Allerdings wirft Philipp Welte dem Gesetzgeber vor, in diesem Gesetz auch Komponenten versteckt zu haben, welche – wenn das Gesetz so verabschiedet würde – „zerstörerische Folgen für die Medienlandschaft und Teile der digitalen Wirtschaft im Deutschland hätten“. Hierzu führt er drei Beispiele an, welche auch für die Mediziner in unserem Land interessant sind:

  1. Gerade erst hat das Landgericht München in einem Eilverfahren den Pakt zwischen Gesundheitsministerium und Google gestoppt, da es die Bevorzugung des staatlichen Medienangebots „gesund.bund.de“ als kartellrechtswidrig eingestuft hat. Nun taucht dieses umstrittene Staatsportal wieder im Entwurf des DVPMG auf. Die Plattform soll – durch das Gesetz legitimiert – nun als „zentraler Anlaufpunkt“ für den Gesundheitsbereich etabliert werden. Hier sollen „gesundheits- und pflegebezogene Informationen barrierefrei in allgemein verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt werden“. Philipp Welte sieht darin eine „verfassungswidrige Einführung der Staatspresse durch den Nebeneingang der Gesundheitsinformation“, da sich der Staat damit „auf das Gebiet der journalistischen Gesundheitsinformation und das publizistische Terrain der freien Presse“ wagt. – So weit würde ich nicht gehen, aber die Auswirkung wird auf alle geplanten und im Aufbau befindlichen privatwirtschaftlichen Gesundheitsplattformen deutlich spürbar sein.

  2. Das staatliche Portal „gesund.bund.de“ soll nämlich auch um Funktionen wie die Arztsuche oder ein Buchungssystem für Arztbesuche und Videosprechstunden erweitert werden! Damit greift der Staat aber direkt in den Wettbewerb mit allen „Digital Health“-Unternehmen in Deutschland ein, welche mit viel Aufwand bereits etablierte Angebote auf den Markt gebracht haben oder gerade in der letzten Phase der Markteinführung sind. Damit werden gute junge wie auch etablierte Unternehmen, welche auf dem Gebiet der Digitalisierung im Gesundheitswesen schon deutlich weiter sind, mit Steuergeldern „ausgebremst“.

  3. Das Gesetzesvorhaben soll außerdem das neue staatliche Gesundheitsportal mit zentralen Komponenten des digitalen Gesundheitssystems „zwangsverheiraten“! „Die Rede ist von der elektronischen Patientenakte, die seit Januar allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht, und dem E-Rezept, das 2022 starten soll. In beiden Applikationen sollen Nutzer ausschließlich auf das staatliche Angebot „gesund.bund.de“ gelenkt werden.“ Damit steht die Regierung aber im Widerspruch zu dem von Brüssel geplanten „Digital Markets Act, in dem es um faire Spielregeln und den diskriminierungsfreien Zugang zu monopolartigen Digital-Plattformen geht.

Philipp Welte kommt zu dem Schluss, dass „zwar die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens nicht nur sinnvoll, sondern längt überfällig sei“, die Regierung aber „Ihren eigentlichen Auftrag ei DVPMG so krass überdehnt hätte, dass nun das Parlament gefordert sei“.

Vielleicht kennen Sie ja den Abgeordneten, der Sie in seinem Wahlkreis vertritt? Sprechen Sie ihn doch einmal auf diese Themen an – ob er sich der Tragweite dieses Gesetzesvorhabens bewusst ist? Damit tun Sie etwas Sinnvolles für die Zukunft aller erfolgreichen Ärzte.