Erfolgreicher Arzt - Wichtige Änderungen in 2021

Erfolgreicher Arzt – Wichtige Änderungen in 2021

Folgende Neuerungen bringt 2021 für das Gesundheitswesen mit sich:

  • Baby-Fernsehen: Medizinisch nicht indizierte 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen Ungeborener werden zum Jahresbeginn laut Strahlenschutzverordnung verboten. 2D-Untersuchungen, die Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge sind, werden weiter angeboten.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum 01.01.2021 von EUR 56.250,- auf EUR 58.050,-. Nur bis zu diesem Wert wird das Einkommen bei der Berechnung des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen. Außerdem steigt die Versicherungspflichtgrenze von EUR 62.550,- (brutto) auf EUR 64.350,-.
  • ePA: Die elektronische Patientenakte wird ab 01.01.2021 für alle GKV-Versicherten zum Rechtsanspruch. Die Anbindung von Vertragsärzten geht jedoch vorerst nur in Westfalen-Lippe und Berlin an den Start. Ab dem 2. Quartal sollen alle Leistungserbringer angebunden werden. Weiter sind Sie dazu verpflichtet, ab 01.07.2021 Daten auf Wunsch des Patienten in die Akte einzupflegen.
  • Gesundheitsplattformen: Noventi und Phoenix haben ihr Gesundheitsportal „Gesund.de“ gestartet. Das Portal soll Patienten mit Apotheken, Ärzten und anderen Heilberuflern sowie Pflegediensten, Sanitätshäusern und Krankenkassen vernetzen.
  • GKV-Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag steigt von 1,1 auf 1,3%. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiter 14,6%.
  • Heilmittel-Richtlinie: Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie tritt ab 01.01.2021 in Kraft und bringt starke Vereinfachungen für Ärzte in der Heilmittelversorgung mit sich.
  • Krankenhaus-Personaluntergrenzen: Neue Pflegepersonal-untergrenzen in den Krankenhäusern werden zum 01.02.2021 eingeführt. Die Grenzen gelten dann auch für die Intensivmedizin und die pädiatrische Intensivmedizin, die Herzchirurgie, die Allgemein Chirurgie, Unfallchirurgie, Neurologie und Geriatrie sowie Innere Medizin und Kardiologie.
  • Orientierungswert: Der bundesweite Orientierungswert erhöht sich zum 01.01.2021 von bisher 10,9871 auf 11,1244 Cent pro Punkt (Erhöhung um 1,25%).
  • Strahlentherapeuten: Ab 01.01.2021 greift die komplette Überarbeitung des EBM-Kapitals 25 für Strahlentherapeuten. Bei der EBM-Reform 04/2020 waren die Strahlentherapeuten noch außen vor geblieben. Die Leistungen des EBM-Kapitels wurden laut KBV grundlegend strukturell und kalkulatorisch überarbeitet.

Quelle: Medinomicus GmbH vom 15.01.2021