Erfolgreicher Apotheker – Update zu aktuellen Themen

Erfolgreicher Apotheker – Update zu aktuellen Themen

Folgende 3 Themen werden mir von meinen erfolgreichen Apothekern aktuell – in individuell unterschiedlicher Intensität – widergespiegelt:

  1. Am 14.09.2020 hat die BaFin bei der Abrechnungsstelle AvP einen Insolvenzantrag gestellt. Inzwischen hat der Insolvenzverwalter, Dr. Hoos, alle 3.497 Offizin-Apotheker angeschrieben und erläutert wie komplex die juristische Materie ist. In einem Interview in dieser Woche hat er dann mitgeteilt, dass die Apotheker „noch Jahre“ auf die Auszahlungen ihrer Gelder werden warten müssen, ohne dass er sagen kann, wieviel jeder noch bekommen kann.

    Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass betroffene Apotheker sich mit ihrer Bank nicht nur über eine befristete Zwischenfinanzierung mittels eines erhöhten Kontokorrents unterhalten, sondern gleich über eine Langfristfinanzierung! Wer seinen Kreditantrag jetzt stellt, kommt mit den guten Geschäftszahlen aus 2019 und dem ersten Halbjahr 2020 zu seiner Bank. Nächstes Jahr muss der Apotheker eine Umschuldung vom Kontokorrent in ein Darlehen beantragen – dann aber auf der Basis der durch die AvP-Lücke deutlich verschlechterten 2020-er Zahlen.
    Durch das schlechtere Rating kann sich zumindest der Zinssatz verteuern, aber auch die Beantragung des Darlehens an sich schwieriger werden.

  2. Die neue Apothekenplattform von Pro AvO steht kurz vor dem Lauch. Dazu gehen sogar Phönix und Pro AvO ein sog. Joint-Venture ein. Egal ob Sie hier Mitglied werden oder bei der Konkurrenzplattform – oder gar eine eigne lokale Plattform entwickeln – wichtig ist, bei dieser Zukunftsentwicklung rasch dabei zu sein!

    Die Initiative von Pro AvO steht allen Unternehmen, Leistungserbringern und Institutionen im Apothekenmarkt offen. Der Endverbraucher bekommt auf dieser Gesundheitsplattform ganzheitliche Lösungen präsentiert – und dies ganz bequem und digital. Ziel ist es, dass alle Arzneimittel on- und offline über die Vor-Ort-Apotheken abgegeben werden und die Apotheken damit, trotz AMAZON & Co., eine deutlich bessere Zukunft haben!

  3. Das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) könnte das Aus für Online-Rezeptdienste bedeuten! Im erst kürzlich verabschiedeten Gesetz heißt es, dass es „unzulässig“ sei, „Verschreibungen (…) zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür  für sich oder andere einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.“

    Dieses Verbot geht auf eine Forderung der Standesvertretung zurück, die befürchtet hatte, dass sich Dritte zwischen Apotheker und Patienten einschalten könnten und so die freie Wahl der Apotheke beeinflussen könnten. Außerdem könnten in diesem Falle die Apotheken gezwungen sein, sich unter hohen Kosten den Forderungen der Drittanbieter zu beugen.

    Gerade während der Corona-Pandemie hatten sich Vermittlungsplattformen etabliert, bei denen die angeschlossenen Ärzte ihre Rezepte digital an die Patienten senden konnten und diese dann bei rd. 100 Partnerapotheken ihre Rezepte gegen eine Gebühr von € 2,45/Bestellung einlösen konnten. Deshalb will der Digitalanbieter `meinRezept.online, der sich als reiner Dienstleister und Marktoptimierer sieht, nun grgen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, denn er sieht hier seine verfassungsmäßigen Rechte auf freie Berufswahl eingeschränkt.

    Die Auffassung der Justiz dürfte wegweisend für den gesamten Apothekenmarkt werden. Mal sehen, wie das ausgeht? Minister Spahn ist da recht entspannt, da die Regelungen verfassungsrechtlich geprüft worden seien.


Was können wir daraus lernen? Bleiben Sie stets proaktiv – ohne Hektik und gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv und kreativ mit – und bleiben sie so ein erfolgreicher Apotheker.