Apotheke 4.0 – Die Umsetzung des E-Rezeptes

Apotheke 4.0 – Die Umsetzung des E-Rezeptes

Die gematik (https://www.gematik.de)  hat bis zum 30.06.2020 Zeit, um die Spezifikationen und Zulassungsverfahren zu schaffen, damit Rezepte vom Arzt in digitaler Form übermittelt werden können. Bis zu diesem Termin wird dann lt. Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik „eine Art 1.0-Version des E-Rezepts vorliegen“. Bis zum 30.09.2020 sollen lt. DGV (Digitale-Verordnung-Gesetz) alle Apotheken an die Infrastruktur angebunden sein. In der Version 2.0-Version 2021 soll dann auch das sog. Grüne Rezept enthalten sein.

Aktuell laufen die ersten 2 Feldversuche in Berlin und Stuttgart – meist mit der Technik der Fa. Pharmatechnik GmbH & Co KG  (https://www.pharmatechnik.de) , die letztes Jahr schon große Erfahrung mit der Telematik-Infrastruktur bei Zahnärzten gesammelt hat.

Laut BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller) werden derzeit rd. 1,3 Mio. Patientenrezepte pro Tag ausgestellt, das mach rd. 700 Mio. Verordnungen im Jahr! Angesichts dieser Menge muss die technische Umsetzung einigermaßen komfortabel ausgestaltet werden. Dazu ist ein zentraler geschützter Server geplant, auf diesem können die verschiedenen IT-Anbieter mit ihren Lösungen aufsetzen. Die Übermittlung läuft über die sog. `Datenautobahn´ – bekannt als Telematikinfrastruktur.

Anders als die Apotheker müssen die Ärzte schon bis zum 31.03.2020 die Voraussetzungen für das E-Rezept schaffen! Etwa ein Drittel aller Praxen hat aber die Frist zur Anbindung an die „TI“ verstreichen lassen! Ärzte werden künftig dann in ihrer Praxis-Software die Auswahlmöglichkeit haben, ob sie – wie bisher – ein Rezept ausdrucken oder digital erzeugen.

Entscheiden sie sich für das E-Rezept, wird dieses auf dem zentralen Server verschlüsselt gespeichert. Gleichzeitig erhält der Patient das Zugriffsrecht auf dieses E-Rezept, mittels Zugriffscode bzw. Schlüssel (z. b. ein 2D-Code) oder QR-Code. Nur der Patient selbst kann auf diese Verordnung zugreifen. Nur er kann die Apotheke befähigen auf dieses E-Rezept zuzugreifen – mittels des Schlüssels, den er mitbringt.

Der Apotheker wiederum sieht die Verordnung sofort in seiner Apothekensoftware und kann wie gewohnt weiterarbeiten und das Medikament ausgeben. Auf dem zentralen Server ändert sich gleichzeitig der Status des E-Rezepts auf „geliefert“. Die Apotheke übermittelt dieses E-Rezept digital an das Rechenzentrum und von da geht es an die Krankenkasse.

Damit das alles so funktioniert benötigen Sie als Apotheker folgendes:

* einen Konnektor (also eine Art Router) in der Telematikinfrastruktur

* einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) – für Sie, als Apotheker, zur persönlichen Identifizierung

* eine sog. „Institutskarte“, auch „SMC-B-Karte“ genannt, um die Apotheke über den Konnektor beim TI-Netz anzumelden

* neue Kartenlesegeräte, in die HBA, SMC-B-Karte und die eGK (elektronische Gesundheitskarte ) der Patienten eingesteckt werden können.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig die Hardware zu bestellen, denn ab Sommer wird es Lieferengpässe geben, wenn 20.000 Apotheken auf einmal beliefert werden sollen. Leider sind die angebotenen Geräte noch nicht zertifiziert. Nehmen Sie daher einen Hersteller, der Ihnen garantiert, diese Zertifizierung baldmöglichst nachzuliefern (das ist ein bisschen so, wie aktuell bei der Kassensicherungsverordnung).

Denken Sie daran, dass Sie für die neuen Kartenlesegeräte Platz auf dem Verkaufstisch benötigen. Vermutlich werden Sie standardmäßig nur 2 Geräte bekommen – bei denen spricht man augenblicklich von einer Subvention der Anschaffungskosten von bis zu 70%. – Reichen Ihnen 2 Geräte aus – können Sie 1 Gerät evtl. mit 2 Kassen vernetzen?

Vorgestern habe ich gehört, dass die eGK nicht notwendig sein soll – das wäre aber ein Mittel gewesen, den Versand zu blockieren.

Was meinen Sie, wie viele Patienten werden das E-Rezept annehmen? So wie die Deutschen nicht auf ihr Bargeld verzichten wollen, werden auch viele nicht auf das Papierrezept verzichten wollen. Andererseits gibt es immer mehr Kunden, die überall mit Handy bezahlen wollen (Achtung bei Hochpreisern, denn da steckt eine Kreditkarte dahinter!) – genau die werden auch gleich mit dem E-Rezept zu Ihnen kommen.

Nehmen Sie diese Kunden und „üben“ Sie mit deren E-Rezepten, dann sind Sie und ihre Mitarbeiter/Innen fit, wenn die Zahl der E-Rezepte ansteigt und Sie sind ein erfolgreicher Apotheker 4.0.