Erfolgreicher Arzt – versus/mit erfolgreichem Investor?

Erfolgreicher Arzt – versus/mit erfolgreichem Investor?

Vor nun schon einigen Jahren fing man in der Heilberufe-Branche an, bei einer geplanten erfolgreichen Praxisabgabe die Investoren zu fürchten. – Viel zu früh, wie man heute weiß. – Aber seit ein paar Jahren sind sie da, vor allem bei Radiologen/ Strahlentherapeuten, Laboren und Zahnarztpraxen. Bei diesen Fachrichtungen lohnt sich für die erfolgreichen Investoren eine Kettenbildung am meisten. Da wird auch das neue TSVG in der Praxis kaum einen Riegel vorschieben, denn wenn wir z. B. München mit rd. 1.000 Zahnärzten betrachten, dann bedeutet die Deckelung bei 5%, dass der Investor immer noch 50 Zahnärzte in München in seiner Kette, und das vermutlich an 2 – 3 ausgesuchten Standorten, beschäftigen kann. Falls das für ihn nicht ausreicht, dann kauft er eben noch eine zweite kleine Klinik!

Was bedeuten diese Fakten für Ihre erfolgreiche künftige Praxisabgabe?

Je nach Fachrichtung und Größe Ihrer Praxis oder BAG wird das ganz unterschiedlich sein. Oft gibt es lokale „Platzhirsche“, die versuchen teilweise recht aggressiv und bis zum Sozialgericht – jeden freiwerdenden einzelnen Sitz zu erwerben. Je nach Fachrichtung erhalten sie dabei aber oft auch Konkurrenz durch örtlich ansässige Krankenhäuser.

Kleinere lokale fachärztliche MVZs kaufen gezielt Zuweiser-Praxen.

Richtig schwierig wird es bei größeren BAGs, so ab d r e i Gesell-schaftern, v. a. wenn die ein deutlich unterschiedliches Lebensalter haben! Wenn diese Praxis für einen Investor interessant ist und zwei der drei Gesellschafter verkaufen möchten, dann gibt der Investor eine Vertraulichkeitsvereinbarung und ein indikative Kaufabsichtserklärung (Termsheet) ab. Darin wird i. d. R. ein recht hoher indikativer Kaufpreis genannt – zum Teil mit einem Multiplikator bis zu dem 8-fachen des „EBITDA“! Gemeint ist damit der Gewinn vor Abschreibungen und Zinsen – a b e r vermindert um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn.

Auf diese Weise haben die Altärzte, ähnlich wie der berühmte Onkel Dagobert – gleich einmal „die Dollarzeichen in den Augen“. Bei einem Gewinn von € 500.000,- pro Partner denkt jeder der beiden gleich einmal an einen Verkaufserlös von € 4,0 Millionen.

Dann kommt aber die nächste Stufe der Verhandlung, die sog. „Due Diligence“: Gemeint ist die sorgfältige Prüfung der Praxis und des gesamten Verkaufsvorganges durch eines der vier großen Wirtschafts-prüfungsinstitute, z. B. PWC. Hier drehen die jungen Analysten „jeden Stein um“ – die Verhandlungssprache ist übrigens oft Englisch, was bei dem deutschen KV-Recht zu sehr anstrengenden Erklärungen führt. Da braucht der Abgeber einen geeigneten Berater!

Diese Prüfung führt dann in aller Regel zu einer deutlichen Reduktion des Kaufpreisangebotes – dies umso mehr, falls dem Investor klar wird, dass kein anderer Konkurrent mitbietet! Ist dann schlussendlich der richtige Verkaufspreis gefunden, kommt oft die große Überraschung: Der jüngere dritte Gesellschafter, der weiterarbeiten und dabei selbst bestimmen möchte, kann „Nein“ sagen und den ganzen Verkauf unrettbar blockieren!

Also heißt es, „ade, ihr schönen Millionen“! In der Folge wird es dann noch schlimmer, nicht nur in der Zusammenarbeit mit dem jüngeren Kollegen knirscht es plötzlich, nein, wenn dann „normale“ ärztliche Käufer als Nachfolger gefunden werden, spuken immer noch „die Millionen“ in den Köpfen der Altgesellschafter herum und es wird fast unmöglich, die Praxisanteile realistisch, vernünftig und ohne Streit zu verkaufen.

Vor kurzem habe ich von einer netten Variante dieses Vorganges gehört: Der 3. Gesellschafter, selbst nicht mehr der Allerjüngste, hat plötzlich Ehrgeiz entwickelt und den beiden Kollegen den identischen Preis – in einer mittleren einstelligen Millionenhöhe – geboten wie der Investor. Nach dem Motto, “was sich für den Investor lohnt, muss sich für mich doch auch lohnen“. Das ist leider ein Trugschluss. Während Ärzte mit ihrer Praxis nicht selten Renditen von 25, 33 oder noch deutlich mehr Prozent erzielen, reichen einem Investor rd. 7 – 8 %. Daher auch der Ratschlag eines guten Beraters an diesen Arzt, er möge doch bitte zusammen mit dem Kaufvertrag auch gleich seine Insolvenzerklärung unterschreiben. Hoffen wir hier einmal, dass sich keine Bank findet, die dieses Projekt finanzieren würde.

Also, wenn Sie mit dem Thema „Verkauf an einen Investor liebäugeln sollten, dann haben Sie hier die wichtigsten Knackpunkte gefunden, welche Sie im Vorfeld lösen müssen, um auch bei der Abgabe ein erfolgreicher Arzt zu bleiben.