Erfolgreicher Arzt – Was spricht denn gegen eine Niederlassung in selbständiger Praxis?

Erfolgreicher Arzt – Was spricht denn gegen eine Niederlassung in selbständiger Praxis?

Wenn Sie, als junger Arzt, erfolgreich sein und sich niederlassen wollen, dann werden Sie oft mit negativen Parolen konfrontiert (Die Psychologen behaupten dabei ja, dass wir gerne auf das negativ reagieren, was wir uns selbst nicht zutrauen!). Der vereidigte Sachverständige und Ärzteberater Prof. Wolfgang Merk aus Ulm ( https://www.wm-institut.de/ ) hat zu diesem Thema die „7 Mythen der Niederlassung“ zusammengefasst:

1. „Ein niedergelassener Arzt muss der geborene Unternehmer sein.“

Stimmt nicht: Sie müssen nur ein guter Arzt sein – für alles andere brauchen Sie einen guten Steuerberater, einen versierten Banker (und beide müssen offen miteinander kommunizieren dürfen) und gelegentlich einen auf Heilberufe spezialisierten anderen Experten (Rechtsanwalt, Versicherungsexperte etc.).

2. „Für einen Vertragsarzt besteht ein hohes unternehmerisches Risiko.“

Stimmt nicht: Die tatsächliche Insolvenzquote bei freiberuflichen Medizinern beträgt 0,01% – deshalb vergeben Banken ja auch so gerne Kredite an diese Berufsgruppe! Wenn es wirklich einmal zu einer Schieflage kommt, dann stammt die zu 99% aus dem Privatbereich. Merke: „No first boat, no second house, no third wife.“

3. „Als Vertragsarzt arbeitet man deutlich mehr als in der Klinik.“

Stimmt nicht: Niedergelassene arbeiten im Durchschnitt rd. 50 Stunden/ Woche – Klinikärzte 60 bis 80 Stunden. (Falls der Verkäufer Ihrer Wunschpraxis doch 80 Wochenstunden gearbeitet hat, dann liegt es an Ihnen weniger Stunden zu leisten. Manches lässt sich durch eine andere Organisation, einen leichten umbau oder durch Digitalisierung vereinfachen.

4. „Für eine Existenzgründung benötigt man Eigenkapital oder Sicherheiten, ansonsten bekommt man kein Darlehen. … Die uferlosen Anfangsinvestitionen kann sich doch keiner leisten …“

Stimmt nicht: Ich finanziere seit mehr als 20 Jahren jedes Jahr einige junge Existenzgründer – alle mit 100% Fremdkapital, alle mit zinsgünstigen Förderkrediten – und alle ohne irgendwelche Tilgungsersatz-Versicherungen. Eine Risiko-Lebensversicherung und die Abtretung der Ansprüche an die KV/KZV, das sind die Standardsicherheiten.

5. „Als Vertragsarzt nagt man doch am Hungertuch.“

Stimmt nicht: Allein das Kassenarzt-Honorar liegt bei rd. € 58.000,-/Quartal (Allgemeinmedi-ziner/hausärztliche Internisten. In der Regel liegt der Gewinn bei einem Vielfachen eines Oberarztgehalts.

6. Als Vertragsarzt ist man unflexibel.“

Stimmt nicht: Gerade viele junge Ärztinnen machen sich zu zweit selbständig, weil sie so sehr flexibel arbeiten können! Es gibt ganz viele Möglichkeiten der Stundeneinteilung, der Anstellung von Assistenten/Innen – und bei der Urlaubsplanung sind Sie auch noch frei.

7. „Die Bedarfsplanung macht jungen Niederlassungsinteressenten einen Strich durch die Rechnung.

Stimmt nicht: Es gibt zu wenig Hausärzte – und ein Überangebot an Praxen. Ähnlich ist es bei den Zahnärzten. Egal, was die KVen planen, es gibt genügend gute Arztpraxen, deren potentielle Abgeber mit der Hilfe von versierten Beratern immer einen guten Weg für einen Verkauf finden.

Falls Sie nun ernsthaft über eine Niederlassung nachdenken und nur gerne noch einen kleinen „Schubs“ hätten, dann kann ich Ihnen – von meinem Arbeitsplatz aus – eine personifizierte Kalkulation aus dem Karriere-rechner von Prof. Merk anbieten. Diese Berechnung zeigt für jede Fachrichtung auf, um wie viel EURO Ihr Endvermögen bei Renteneintritt als Selbständiger Arzt höher sein kann im Vergleich zum angestellten Arzt.

Sie werden sehen, der niedergelassene Arzt ist ein sehr erfolgreicher Arzt!