Erfolgreicher Apotheker 4.0 - Das E-Rezept kommt in 2020.

Erfolgreicher Apotheker 4.0 – Das E-Rezept kommt in 2020.

Minister Spahn will mit der Einführung des E-Rezepts (Elektronisches Rezept) die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens beschleunigen und die Bürokratie abbauen -spätestens 2020 soll es kommen! Wie bereiten Sie sich darauf vor, um auch weiterhin ein erfolgreicher Apotheker 4.0 zu bleiben?

Bislang müssen Ärzte in Deutschland noch Arzneimittelverordnungen auf einem Papierrezept ausstellen – künftig werden Patienten ihre Verordnungen für Medikamente mittels Smartphone einlösen können! Die Basis dafür kommt mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Die Detailregelungen dafür sollen die Krankenkassen und die ärztliche Selbstverwaltung in den 7 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im Sommer 2019!) festlegen.

Auch wenn es keine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung geben soll, so wird doch eine immer größer werdende Zahl von technikaffinen Patienten danach verlangen. Bisher haben allerdings 70% der Verbraucher lt. einer aktuellen Umfrage noch nichts davon gehört und 60% wollen an sich lieber das Papierrezept. Für diese Patienten, wohl zu einem größeren Teil die älteren Patienten, wird es auch weiterhin ein Papierrezept geben.

In gut einem Dutzend europäischer Länder gibt es bereits ein solches E-Rezept – in Deutschland gab es bisher nur Modellversuche. Rd. 50 % der Verbraucher könnten sich aber auch hierzulande vorstellen, ein elektronisches Rezept online einzulösen. Daher gehen die Autoren der Studie davon aus, dass von diesem Trend vor allem die Versandapotheken vom Digitalrezept profitieren werden! Die Hürde, Medikamente im Internet zu bestellen und nach Hause liefern zu lassen würde verschwinden. DocMorris erhofft sich einen Rx-Marktanteil von 10%!

Dadurch könnte die ohnehin schon bis Ende 2018 auf 19.423 gefallene Anzahl an Vor-Ort-Apotheken weiter sinken, bis Ende 2030 gar auf nur noch 12.000! Damit könnte, lt. ABDA, u. U. die flächendeckende Versorgung in Gefahr geraten – trotz des ohnehin noch rechtlich umstrittenen Rabattverbots für Online-Apotheken.

Wir bereiten Sie sich, Ihr Team, Ihre Kundenbindungs-Strategie und Ihre technische Ausstattung auf diese neue Situation vor? Von Ihrer Strategie und Ihren Maßnahmen werden nicht nur Ihr persönlicher Umsatz und Ertrag ab 2020 abhängen, sondern auch der Verkaufswert den ein Nachfolger u. U. für Ihre Apotheke bezahlen würde und letztlich sogar die schiere Existenz Ihres Unternehmens (vor allem bei eher umsatzschwachen Apotheken). Und, es gibt natürlich wie bei jeder Veränderung auch eine Chance, sich neu zu positionieren und mittels dieses neuen Kanals Umsätze zu Ihnen zu verlagern.

Ein Arzt darf keine Apotheke zur Einlösung des E-Rezepts vorgeben! Es liegt also an Ihnen, wie kreativ und einfach Sie es Ihren Patienten-Kunden machen, das Rezept zu Ihnen zu senden und die Abholung/ Lieferung zu organisieren. Mit den richtigen Ideen bleiben Sie ein erfolgreicher Apotheker 4.0.

PS: In diesem Zusammenhang sicher interessant ist das Urteil des Landgericht Magdeburg vom 18.01.2019: Der von einem Konkurrenten beklagte Apotheker bekam vor Gericht Recht und darf nun weiterhin unter dem Namen seiner Apotheke über die Plattform Amazon als sog. „Marktplatz Verkäufer“ rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente verkaufen. Das Landgericht sieht darin keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht! Auch Kundenbewertungen stellen demnach keinen Gesetzesverstoß dar, da jeder Nutzer leicht erkennen könne, dass es sich nicht um Werbung/Bewertung der Apotheke handle, sondern um Meinungen der Verbraucher.