Erfolgreicher Arzt – Die Quintessenz zur Praxis-Übernahme
Sie sind schon als angestellter Arzt tätig und überlegen, ob Sie sich selbständig machen sollen? Wenn Sie auch nur ein klein wenig Mut haben und etwas durchschnittliches unternehmerisches Geschick, dann los! Verfolgen Sie Ihren Traum mit aller Konsequenz – und werden Sie ein erfolgreicher Arzt!
Die gute Nachricht ist, Sie können nicht wirklich viel falsch machen! Das Insolvenzrisiko für Ärzte liegt bei 0,40%. Wenn es einmal dazu kommt, dann liegen die Gründe zu 99% im Privatbereich. Deshalb ist der erste Merksatz für Sie auch, „no first boat, no second house and no thrid wife!“
Der zweite Merksatz ist, „unter den Erfolgreichen gibt es sehr wohl deutliche Unterschiede, was den wirtschaftlichen Erfolg angeht – hier können Sie sehr wohl etwas wirklich richtig machen!“ Dabei können Sie viel von Ihrem Vorgänger lernen – manchmal auch, wie man es nicht machen sollte.
Starten Sie bitte mit folgenden Vorüberlegungen:
- Auf welche Weise wollen Sie sich selbständig machen?
* als 1 : 1 –Nachfolger eines niedergelassenen Arztes in einer Einzelpraxis
* als Partner auf einem Sitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft
* in der Kombination der beiden oben genannten Varianten nacheinander
* als Partner auf einem freiberuflichen Sitz in einem MVZ
Je nachdem, für welchen Weg Sie sich entscheiden, müssen Sie die nächsten Schritte planen!
Sollte der Abgeber den für Sie sichersten Weg wählen und auf seinen Sitz zu Gunsten einer Anstellung bei Ihnen verzichten, dann haben Sie noch 3 Jahre einen angestellten! – Sollte er einen bedingten Verzicht aussprechen, kann es sein, dass Ihnen ein anderer Erwerber zuvor kommt.
Diese Überlegungen gelten grundsätzlich auch, falls Sie eine Praxis von den Eltern übernehmen wollen!
- Wann wollen Sie sich niederlassen?
Der K(Z)V reichen meist rd. 6 Monate zur Vorbereitung bis zur Sitzung des Zulassungsausschusses und zum Zulassungsentscheid. Ein guter Abgeber wird aber schon deutlich früher suchen, um die richtigen Weichen zu stellen.
Auch Sie sollten nicht unter Zeitdruck analysieren, verhandeln und entscheiden müssen – manchmal dauert es eben, bis Sie die richtige Praxis finden.
- Wie wollen Sie „Ihre“ neue Praxis suchen?
* Per Chiffre im Ärzteblatt?
* Über Abgabe- / Gründer-Foren der K(Z)V?
* Durch direkte Ansprache älterer Kollegen?
* Über einen seriösen Vermittler, der Ihnen nicht nur jede Menge Versicherungen verkauft?
- Wer soll / kann Sie fachgerecht beraten?
Sie benötigen unbedingt einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt und auch eine Bank, die sich mit den Besonderheiten bei der Praxisnachfolge auskennt. Hier können Sie sonst viel falsch machen! – Und bitte keine Formularverträge, welche es im Web zum Download gibt, verwenden – die sind ganz nett als Orientierung, aber die passen nie auf den konkreten Einzelfall. – Klären Sie auch, wer die neuen Verträge erstellen soll, Ihr Berater oder der des Verkäufers – und wer die Rechnung bezahlt (oft 50 : 50)?
Machen Sie sich in diesem Rahmen dann auch Gedanken, bis in welche Sitzung des Zulassungsausschusses Sie es denn schaffen werden, denn für die Vorlage der Verträge gibt es feste Fristen?
- Lassen Sie sich den Übergabe-Ordner mit allen Unterlagen vom potenziellen Abgeber übergeben – natürlich gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung.
Sie treten lt. BGB in a l l e bestehenden Verträge ein – also, lassen Sie sich auch alle vor dem Kaufabschluss vorlegen! Lassen Sie den Kauf- und den Mietvertrag von einem Fachmann, welcher auf Ihrer Seite ist, prüfen. Passt der Mietvertrag für Sie, oder muss er auch noch neu verhandelt werden?
Ebenso müssen Sie für die Geschäftszahlen mindestens der letzten 3 Jahre (wohin geht der Trend?) einen Fachmann an der Seite haben – denn die werden zentraler Bestandteil für die Ermittlung des Kaufpreises!
- Überprüfen Sie die komplette Ausstattung.
Es heißt später, wie beim Gebrauchtwagen, „gekauft wie besehen“. Also, schauen Sie in jede Schublade und probieren Sie alles aus. Und, klären Sie ab, ob Sie als junger Nachfolger mit dem alten, durchaus noch funktionsfähigen Equipment denn auch arbeiten dürfen? Es kann u. U. sein, dass für Ihren Verkäufer nur noch eine sog. „Altfallregelung“ gilt – das hatte ich zuletzt bei einer Zahnarztpraxis. In so einem Fall kommen hohe Kosten für Neuinvestitionen auf Sie zu, welche natürlich über den verringerten Sachwert den Kaufpreis senken.
- Wie werden Praxiswert und letztlich der Kaufpreis ermittelt?
Es gibt einen Wert und einen Preis – wobei der Preis, je nach Nachfrage über oder unter dem Wert liegen kann! Die absolute Preisobergrenze liegt bei dem Betrag, welchen Ihnen Ihre Bank gerade noch finanzieren würde (mehr können Sie sich nicht leisten)!
Es gibt viele Verfahren zur Wertermittlung – eines passt sogar, das sog. „Modifizierte Ertragswert-Verfahren“ (s. zwei separate Blog-Artikel). Aber auch da kommt es auf jeden einzelnen Eingabewert an, sonst kommen zwei Berater zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen. Im Prinzip geht es aber immer darum, welcher Umsatz ist auf den Nachfolger übertragbar (bei geringerer Qualifikation ist weniger übertragbar!) und welche Kosten sind übertragbar. Von dem so ermittelten Überschuss wird noch ein Oberarztgehalt als alternativer Arbeitslohn abgezogen und das Ergebnis mit einem Multiplikator, welcher den Verflüchtigungszeitraum für den Goodwill widerspiegelt, hochgerechnet. Zu diesem so ermittelten Wert des Patientenstammes wird der Sachwert für die Praxisausstattung dann noch hinzugerechnet.
Wenn beide Seiten sich bis auf einen überschaubaren Unterschiedsbetrag angenähert haben, empfehle ich oft, dass die beiden Ärzte sich unter 4 Augen unterhalten und sich dann – ohne Berater – einigen. Das geht meist am schnellsten, wenn man akzeptiert, dass diese Wertfindung immer ein Verhandlungsergebnis darstellt und es keinen „richtigen“ Wert gibt!
Eine alte kaufmännische Weisheit sagt, „verdienen kann man nur bei Einkauf“ – aber es gilt auch „leben und leben lassen.“
All das vorher beschriebene gilt übrigens auch für die Übernahme innerhalb der Familie!
Auch hier macht es Sinn, eine – zumindest kurze – professionelle Wertermittlung vornehmen zu lassen. So kann der Abgeber später nicht mehr behaupten, er habe seine Praxis zu günstig hergegeben und der Junior kann nicht mehr behaupten, sie sei zu teuer gewesen. Und falls es Geschwister gibt, dann ist für den späteren Erbfall hier auch für Klarheit gesorgt.
Ebenso sollte die Übernahme durch Kauf und nicht per Schenkung erfolgen! Nur auf diese Weise hat der Nachfolger steuermindernde Abschreibungen. (Lieber schenken die Eltern ihm später das durch den Kaufpreis erhaltene Geld, z. B. als Grundstock für den Erwerb einer Immobilie.) - Definieren Sie nun noch in 1 Satz für sich, wofür Ihre neue Praxis stehen soll.
Das ist künftig Ihre Markenstrategie und Ihre Praxisphilosophie. Diese müssen Sie Ihren Mitarbeitern vermitteln, die muss die neue Homepage widerspiegeln und die gesamte Praxis muss sie ausstrahlen. Vielleicht benötigen Sie dazu noch Neuinvestitionen, für Umbau, Neuausstattung, Geräte, Werbung etc.. Diese Beträge gilt es gleich in die Gesamtfinanzierung einzuplanen.
Dies ist nur mal eine überschlägige Aufstellung der aus meiner Sicht wichtigsten Aspekte – wenn Sie dazu Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Aber eines ist sicher, wenn Sie alle diese Punkte beherzigen, wird Ihre Praxisübernahme kein Reinfall, sondern Sie werden ein glücklicher neuer selbständiger Arzt sein, denn „Glück ist, wenn Chance auf gute Vorbereitung trifft.“