Erfolgreicher Arzt - Quintessenz: Die Praxisabgabe-Chance

Erfolgreicher Arzt – Quintessenz: Die Praxisabgabe-Chance

„Es ist nie früh genug, um sich um die Praxisabgabe zu kümmern“, sagt Professor Dr. Wolfgang Merk. Die erfolgreiche Übergabe einer Praxis ist heutzutage kein Selbstläufer mehr. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig mit der Planung der Praxisabgabe beginnen. Nur mit einer guten Vorbe-reitung bleiben Sie auch bei der Praxisabgabe ein erfolgreicher Arzt.

Im Moment begleite ich gleich drei Praxen in unterschiedlichen Stadien der Abgabe – da wird mir fast täglich vor Augen geführt, wie wichtig eine gute Planung ist. Davon hängt nicht nur der zu erzielende Kaufpreis ab, sondern manchmal sogar die grundsätzliche Möglichkeit überhaupt noch einen Nachfolger finden zu können. Insbesondere sehr alte „stehengebliebene“ Praxen oder Praxen in ländlichen Regionen werden leicht zum Ladenhüter.

Welche grundsätzlichen Gedanken sollten Sie sich machen?

Definieren Sie bitte zu allererst für sich, an wen Sie abgeben wollen bzw. können:

* 1:1 an einen selbständigen Nachfolger
* an einen Kollegen innerhalb Ihrer BAG oder an einen Kollegen in der Umgebung
* an ein MVZ – eventuell ein Klinik-MVZ.

Je nachdem, für welchen Weg Sie sich entscheiden, müssen Sie die nächsten Schritte planen!

Wollen Sie direkt an einen Nachfolge oder an benachbarte Kollegen abgeben, müssen Sie überlegen, ob Sie Ihren Sitz ausschreiben lassen wollen (dann können sich auch von Ihnen nicht gewünschte Kandidaten bewerben) oder wollen Sie auf Ihren freiberuflichen Sitz zum Zwecke einer Anstellung beim Kollegen verzichten (dann müssen Sie noch 3 Jahre arbeiten)?

Falls ein Kollege oder ein Klinikum nur Ihren „Sitz“ haben möchte, müssen Sie natürlich nicht mehr investieren – in allen anderen Fällen können gewisse Neuinvestitionen sehr sinnvoll sein.

Wann sollten Sie mit der Planung beginnen?

Der K(Z)V reichen meist 6 Monate an Vorlauf. – Ich empfehle Ihnen mindestens gut 3 Jahre vorher anzufangen! Dem Praxisübernehmer – und seiner finanzierenden Bank – müssen Sie nämlich die Geschäfts-
zahlen der Praxis (Gewinnermittlungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und K(Z)V-Honorarbescheide) der letzten 3 Jahre vor dem Verkauf vorlegen. Diese Unterlagen werden die Grundlage für die Ermittlung des Verkaufspreises – auch ein offizieller Sachverständiger will mindestens diese Daten (zur Ermittlung des ideellen Wertes).

Also ist es wichtig, dass Sie es ja nicht in den letzten 1 – 2 Jahren schon „etwas ruhiger angehen lassen“!
Umsatzrückgänge senken den Kaufpreis – auch wenn die Rückgänge nur in ihrer Person begründet liegen – weg ist weg!

Legen Sie sich einen Übergabeordner an (den will ein Sachverständiger dann auch haben):

Sammeln Sie hier alle Unterlagen, von den Geschäftszahlen, über sämtliche Verträge (denn der Nachfolger tritt gemäß BGB in alle bestehenden Verträge ein), also Mietvertrag, Leasingverträge, Arbeitsverträge (mit einer Personalliste, inkl. Damen im Mutterschutz etc.), Wartungsverträge für EDV- oder Telefonanlage bis hin zu den Praxisversicherungen.

 
Überprüfen Sie diese Verträge dahingehend, ob hier Risiken für die Praxisabgabe enthalten sind!

Endet Ihr Mietvertag zu früh – ggf. ohne Verlängerungsoption? Haben Sie hohe Rückbauverpflichtungen? Ganz wichtig, enthält Ihr alter Mietvertrag schon neuere Regelungen, was die jederzeitige Aufnahme neuer Praxisgesellschafter oder die Begründung von neuen Organisationsformen (BAG, üBAG, MVZ,…) angeht?

Wenn nicht, sprechen Sie unbedingt mit ihrem Rechtsberater und sorgen Sie frühzeitig für eine Verbesserung der Situation!

Überprüfen Sie Ihre Praxisausstattung:

Darf Ihr Nachfolger mit Ihrem Equipment weiterarbeiten, oder gilt zwar für Sie eine sog. „Altfallregelung“ (z. B. bei sehr alten zahnärztlichen Behandlungseinheiten, Steri, Thermodesinfektor usw.) aber der Ihnen nachfolgende Existenzgründer muss sich eine völlig neue Ausstattung anschaffen. Das drückt dann den zu erzielenden Sachwert!

Wie ist der Zustand Ihrer EDV? Haben Sie ein Netzwerk mit Eingabestellen in jedem Zimmer? Sind Sie evtl. ein Telematik-Verweigerer? Haben Sie eine eigene Homepage (schön & intelligent)?

Oder lohnt es sich zur Hebung des Verkaufserlöses, hier nochmals aufzurüsten – und gleichzeitig in den nächsten 3 Jahren diese Dinge alle selbst noch zu genießen?

Ziehen Sie Bilanz: Ihr Vermögen minus Ihre Schulden – Ihre heutigen Einnahmen minus Ihre heutigen Ausgaben?

Wird der zu erwartende Verkaufserlös alle Ihre Praxis-Schulden abdecken – und bleibt hoffentlich noch ein schöner Betrag – nach Steuern (!) – übrig?
Gibt es noch private Schulden, welche auch unbedingt zu tilgen sind, weil Sie die Raten dafür später nicht mehr aus der Ärzteversorgung bezahlen können?

Achtung: Wenn der zu erwartende Erlös nicht dafür reichen sollte, müssen Sie ein erweitertes Ausstiegskonzept mit allen Ihren Beratern entwickeln!

Sie werden nach dem Verkauf von dem über Jahrzehnte gewohnten sechsstelligen Jahresgewinn auf ein mittleres fünfstelliges Einkommen aus der Ärzteversorgung absinken! Haben Sie das schon einmal durch-kalkuliert? Haben Sie Rücklagen oder weitere Einnahmequellen (Mieteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen,…)? Oder, müssen Sie anfangen zu sparen? Auch Kinder im Studium müssen berücksichtigt werden – die Steuerberater mit denen wir zusammenarbeiten kalkulieren für ein Arztkind im Studium € 1.250,-/Monat.

Unterhalten Sie sich doch einmal mit Ihrer Ärzteversorgung: Sie können bereits ab dem 60. Lebensjahr eine vorgezogene Rente erhalten und voll weiterarbeiten. Das weiß nicht jeder. Viele unserer Kunden haben dies getan, da bei ihnen der Rentenabschlag erst nach dem 82. -92. Lebensjahr die vorherige Ersparnis aufgezehrt hat. Unsere Kunden legen die ersparten Beiträge zur Ärzteversorgung plus die ausbezahlte Rente in einem Sparplan für die Zeit nach dem Berufsende an.


Wie soll der Wert Ihrer Praxis ermittelt werden?

Kennt Ihr Steuerberater die richtige Methode, den Praxiswert zu ermitteln (s. Blogbeitrag zur sog. „modifizierten Ertragswertmethode“)? Wollen oder müssen Sie einen vereidigten Sachverständigen für Praxiswertermittlung einschalten – vor allem wenn Sie einen mächtigen Käufer haben?

Wer berät Sie umfassend und sachgerecht, wie Sie die steuerliche Belastung auf den Verkaufserlös möglichst günstig gestalten?

PS: Sie bekommen den sog. „ermäßigten Steuersatz“ nur 1 x im Leben – verschleudern Sie ihn nicht für Kleinigkeiten, z. B. beim Zufluss von Gelder aus einem aufgelösten geschlossenen Fonds!



Über welche Kanäle soll später die Praxisabgabe laufen?

* Wollen Sie einfach per Chiffre im Ärzteblatt inserieren?
* Wollen Sie einen bestimmten Kandidaten direkt ansprechen?
* Brauchen Sie einen seriösen Vermittler, der Ihnen geeignete Interessenten gegen Honorar vermittelt (der braucht natürlich auch einen größeren zeitlichen Vorlauf)?
* Oder kommen die Interessenten schon heute auf Sie zu? – Ab wann wollen Sie, dass die „Gerüchteküche zu brodeln“ anfängt?


Wer erstellt Ihre Verträge?

Es empfiehlt sich, einen auf Heilberufe spezialisierten Fachanwalt einzuschalten – wenn der auch noch über die notwendigen steuerlichen Kenntnisse verfügt ist das ideal, sonst müssen Sie ihn mit Ihrem Steuerberater zusammenspannen.

Knausern Sie hier nicht – und nehmen Sie keine allgemein gehaltenen Formularverträge, die Sie bei irgendeiner K(Z)V von der Homepage herunterladen können. Die passen fast nie auf Ihren konkreten Fall, sondern müssen zumindest von einem Juristen angepasst werden (s. Blog-Beitrag unter Quintessenz)!

Liefert der Käufer den Vertrag (und trägt die Kosten) – lassen Sie ihn wenigstens von Ihrem Anwalt prüfen!

Dies ist nur mal eine überschlägige Aufstellung der aus meiner Sicht wichtigsten Aspekt – wenn Sie dazu Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Aber eins ist sicher, wenn Sie alle diese Punkte beherzigen, werden Sie auch bei der Praxisabgabe ein erfolgreicher Arzt sein – und ein glücklicher Arzt, denn „Glück ist, wenn Chance auf gute Vorbereitung trifft!“