Arzt 4.0 - Update zu Telematik, mobile Patientendaten und E-Rezept

Arzt 4.0 – Update zu Telematik, mobile Patientendaten und E-Rezept

„Kommen sie nun oder kommen sie nicht?“, so fragen sich viele Ärzte, die erfolgreich und modern sein wollen – gemeint sind die digitalen Lösungen im Gesundheitswesen. Arzt 4.0 soll auch heißen, Nutzung der Telematik Infrastruktur, elektronische Patientenakte mit Handy-Zugriff und E-Rezept.

 

  1. Telematik-Infrastruktur:

    Die Industrie löst hier leider noch keine Begeisterung aus. Eine Umfrage des Ärzteverbands Medi Geno Deutschland zeigt:
    Gut 3/4 der befragten Praxen hatten Installationsprobleme, knapp 1/2 der Praxen hatten Systemabstürze nach der Konnektorinstallation und rd. 2/3 meldeten Verzögerungen im gerade ohnehin so beliebten Echtzeitdatenabgleich. (Quelle:Ärzteblatt vom 20.07.2018)
    Hauptproblem: Nach der Konnektorinstallation können Praxen häufig die `Elektronische Gesundheitskarte 1´nicht mehr einlesen und müssen ein arbeitsintensives Ersatzverfahren durchführen.Daher mehren sich zur Zeit in der Politik parteiübergriefend die Stimmen, welche eine Fristverlängerung für die Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) fordern, damit es in 2019 nicht zu unzumutbaren Honorarkürzungen kommt, v. a. da es bis Jahresende 2018 weder genügend Konnektoren noch Techniker zur flächendeckenden Installation geben wird.Wenn Sie noch keinen Auftrag zur Anbindung an die TI erteilt haben, dann sollten Sie jetzt die Anbieter vergleichen. Bei Bestellung im III.Quartal gibt es Anbieter, welche zusagen die Diffrenz zwischen dem Angebotspreis für einen Komplettanschluss (EUR 3.054,-) und der aktuell gültigen Erstattungspauschale für das IV. Quartal (EUR 2.882,-) zu übernehmen, falls sie es nicht mehr schaffen sollten, die Installation noch im IV.Quartal 2018 abzuschließen.
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    Wie weit sind Sie mit der Installation?
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  2. Patientendaten auf mobilen Endgeräten:

    „Mobile ready“ heißt ein wichtiges Stichwort in der Digitalisierung. Die Privatversicherer AXA und Central bieten ihren Mitgliedern  nun den mobilen Zugriff auf ihre elektronischen Gesundheitsakten (eGA)! (Quelle: Ärzteblatt vom 26.07.2018) Die Patienten haben also alle in ihren Gesundheitsakten  gespeicherten Daten und Dokumente dabei und sollen sie so im Bedarfsfall dem behandelnden Facharzt oder dem Krankenhaus per Smartphone zeigen können. AXA-Patienten haben so ihre persönliche Gesundheitschronik stets dabei und können via App die im ePortal der AXA hinterlegten Dokumente aufrufen. Die derzeit bundesweit angebundenen rd. 60.000 Ärzte können Befunde, Röntgenaufnahmen oder Medikationspläne dort einstellen.Auch Bundesgesundheitsminister Spahn möchte, dass alle GKV-Patienten spätestens ab 2021 ihre Patientendaten über Tablet oder Smartphone einsehen können. Der Zugriff soll – wie beim Online-Banking – über PIN und TAN laufen. Und bei einem Kassenwechsel soll der Patient diese ePA einfach mitnehmen können.Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bis 2021 eingeführt werden soll und nun gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der die Kassen bis 2021 zur Einführung de ePA verpflichten soll.
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    Freunden Sie sich bitte schon einmal mit diesem Gedanken an!
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  3.  E-Rezept:

    Vor gut drei Wochen hat die ABDA (Bundesverband der Deutschen Apothekerverbände) zunächst ein eigenes Modellprojekt zur elektronischen Arzneimittelversorgung angekündigt, nun haben ABDA und ADAS (Bundesverband der Deutschen Apotheker-Softwarehäuser) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zur gemeinsamen Entwicklung des E-Rezeptes beschlossen (Quelle: Ärzteblatt vom 16.07.2018).Revolutionär ist daran, dass das Modellprojekt so umgesetzt werden soll, dass erstmals die Daten in die Telematik-Infrastruktur überführt werden können! Außerdem soll in diesem marktoffenen Modell dem Patienten die alleinige Entscheidung vorbehalten bleiben, wo und wie seine Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt. Die TI mit ihrer hohen Datensicherheit soll später auch dem E-Rezept helfen, den umfassenden Datenschutz zu gewährleisten. Da die Apothekerverbände abe stärker aufs Tempo drücken als bei de TI-Entwicklung, wird es eine parallele Eigenentwicklung geben, welche später in die TI-Struktur überführt werden muss.Damit rückt aber gleichzeitig  die telemedizinische Versorgung auch stärker ins Zentrum . Der Deutsche Ärztetag in Erfurt hatte zwar die Lockerung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbotes beschlossen, sich aber gleichzeitig noch gegen die elektronische Fernverordnung ausgesprochen. Einige Kassen haben aber bereits bei Privatversicherten erste Projekte zu elektronischen Fernverordnungen anlaufen lassen. Über kurz oder lang wird es ganz sicher zu einer Ausweitung der Fernbehandlung und damit zu vermehrter Nachfrage nach E-Rezepten kommen.
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    Seine Sie darauf vorbereitet!
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    PS: eAU – schon davon gehört? Die Techniker Krankenkasse weitet ihr Pilotprojekt der digitalen Übermittlung der Abreitsunfähigkeitsbescheinigung in
    Schleswig-Holstein jetzt auf die Arbeitgeber aus (sofern TK-Versicherte zustimmen)!
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    Erfolgreicher Arzt 4.0 heißt gut vorbereitet zu sein – es gibt viel zu tun, packen wir´s an.