Erfolgreicher Arzt - Das 1 x 1 der Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte

Erfolgreicher Arzt – Das 1 x 1 der Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte

Interview mit Herrn Peter Kellner, Nürnberg  (http://www.peter-kellner.de)  – Steuerberater / Rechtsbeistand / Wirtschaftsmediator und
von der IHK Nürnberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.

Herr Kellner, Sie haben sich schon vor vielen Jahren auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von Ärzten, MVZs und Zahnärzten spezialisiert spezialisiert. Einen besonderen Stellenwert im Leistungspektrum Ihrer Tätigkeit nimmt dabei nun schon seit Jahrzehnten die Bewertung von Praxen ein – sei es bei Verkäufen, Übergängen innerhalb der Familie, Scheidungen oder als Gutachter vor Gericht.

Sie haben für unser heutiges Thema, die Praxisbewertung,  das 1 x 1 der Praxisbewertung mit 14 Thesen aufgestellt. Wenn der Arzt sich daran hält, wird er also zumindest rein wirtschaftlich gesehen auch erfolgreich sein beim Kauf oder Verkauf seiner Praxis:

 

„Zum diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Büchern, Aufsätzen und Seminaren.

Zudem fühlen sich etliche Nichtfachleute dazu prädestiniert, Ergebnisse = Praxiswerte zu ermitteln, die völlig am Markt vorbeigehen.
Nicht selten wecken sie bei den Beteiligten (Verkäufer/Praxisabgeber) Begierden, die nicht realisiert werden können.

Praxiswertgutachten und Gegengutachten weichen im Ergebnis teilweise erheblich weit auseinander.

Nachstehende Punkte sollen eine Grobübersicht darstellen, um ggf. mit sachlichen Argumenten ein für beide Seiten akzeptables Verhandlungsergebnis zu erzielen.

  •  Abgeber  =  Höchstpreis     versus    Käufer   =  Niedrigstpreis
    (=“kaukasischer Pferdehandel“)
  •  Wer hat das Gutachten erstellt?  – Ist eine Neutralität gegeben.
  •  Kann ein Käufer das bisherige Praxisspektrum abdeckenoder eventuell steigern?
  •  Welche Laufzeit hat der Mietvertrag?
  •  Spiegelt sich der „Kaufwert“ in seinen zukünftig entnehmbaren
    Gewinnen
    wieder?
  • Welches Bewertungsverfahren wurde zugrunde gelegt?
    Ein einheitliches Bewertungsverfahren am Markt gibt es nicht
    .Durchgesetzt haben sich überwiegen:

–    Gemischtes (modifiziertes) Ertragswertverfahren

Überwiegend angewandte Bewertungsmethode, da sie bei der Ermittlung des Ertragswertes/Goodwill, vorrangig auf die mit der
Praxis in Zukunft zu erzielende Einnahmen und Überschüsse abstellt.

Formelhaft dargestellt:

Umsätze                         (künftig erzielbar)

./. Kosten                       (bei wirtschaftlicher Betriebsführung und unter Berücksichtigung substanzerhaltender AfA)

./. Unternehmerlohn         (Verdienstmöglichkeit in adäquater Position)

=  nachhaltig entnehmbarer Überschuss

x  Faktor                         (gem. Verflüchtigung)

+ Restsachwert                                           

=  Praxiswert                   (Ertragswert)

 

    Ärztekammermethode

Die seit langem bestehende Richtlinie wurde im Jahr 2008 neu überarbeitet und gibt Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen.

Formelhaft dargestellt:

übertragbarer Umsatz

–         übertragbare Kosten                   

=        übertragbarer Gewinn

–         alternatives Arztgehalt                

=        nachhaltig erzielbarer Gewinn

x        Prognosemultiplikator (2 Jahre bei Einzelpraxen oder

2,5 Jahre bei BAG)

=        ideeller Wert (Goodwill)

+        Substanzwert                             

Gesamtwert der Praxis

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Die Methode gilt als nicht verbindlich. Sie wird immer weniger bei
Praxisbewertungen angewandt.

  •   Lohnverträge mit angestellten Personal einsehen.
  •   Jahresabschlüsse mindestens der letzten 3 Jahre durchsehen.
  •   KVB/KZVB-Abrechnungsunterlagen der letzten 4 Quartale analysieren.
  •   Nur bei Ärzten sind Vorgaben des zuständigen Zulassungsausschusses abzugleichen um zur Erbringung  vertragsärztlicher Leistungen eine Genehmigung    zu erhalten.
  •  Feststellung des Gerätebestandes (= Inventar zum Zeitwert), nebst Neuinvestitionen bzw. zum Erhalt des Status quo.
  •   Stellschrauben, die den Ertragswert/Goodwill im Praxiswert wesentlich beeinflussen.

Ergebniszeitraum

üblich lt. Literatur zwischen 2-5 Jahren

längerer Ergebniszeitraum = höherer Praxiswert

Abzinsungsfaktor

Zinssatz für risikoarme Kapitalanlagen zuzüglich Risikozuschlag.

Je höher der Zinssatz, desto niedriger der Praxiswert.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ansatzgröße unter Berücksichtigung des geforderten Leistungs-
bildes und der Arbeitszeit.

 

  •  Aperiodisch veröffentlichte Durchschnittspraxenpreise
    (z.B.     –    Deutsches Ärzteblatt
    –    Statistisches Bundesamt
    –    Jahrbuch KZBV)sollten hilfreich hinzugezogen werden.
  •    In der derzeitigen Marktlage herrscht ein Käufermarkt mit gebietsspezifischer Zuordnung (Land – Stadt) vor.“

 

Herr Kellner, ich danke Ihnen ganz herzlich – auch im Namen unserer Leserschaft – für dieses eigens für diesen Blog kreierte 1 x1 der Praxisbewertung für Ärzte und Zahnärzte.

Für vertiefende Informationen oder Rückfragen erreichen Sie Herrn Kellner unter: info@peter-kellner.de