Arzt 4.0 - Zinsgünstiger LfA Energiekredit für Ihre neue Praxistechnik - NEU: Tilgungszuschuss!

Arzt 4.0 – Zinsgünstiger LfA Energiekredit für Ihre neue Praxistechnik – NEU: Tilgungszuschuss!

Sie planen die Anschaffung oder die Ersatzbeschaffung für Ihre technische Praxisausstattung?
Die neuen Geräte sind in aller Regel deutlich energiesparender als die Altgeräte
– bei LED-Beleuchtung, z. B., sind dies meist gut 20% p.a.!

Sie sind freiberuflich tätig  und der Investitionsort liegt in Bayern?

Dann sprechen Sie vor der Bestellung unbedingt mit ihrer Bank!
(sog. „Vorhabensbeginnklausel“)

Fast alle Investitionen, welche eine energierelevante Verbesserung bewirken sind förderfähig! In Bayern über die LfA im Energiekredit (EK5) bei weniger als 20% Energieeinsparung und im Energiekredit Plus (EK6) ab 20% Energieeinsparung!
(Dies ist auch wichtig, da sich die Bedingungen bei der KfW gerade verschlechtert haben!)

Details finden Sie im Merkblatt unter:  https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_investivkredit_energie.pdf

Die Darlehensobergrenze liegt bei € 10,0 Mio. – ist also auch gut für Großgerätemedizin geeignet!

Die Bandbreite Zinssätze startet bei 1,00% p.a. (EK5/ 5 Jahre) oder 1,05% p.a. (EK5/ 10 Jahre) bzw. 1,00 % p.a. im EK6 (5 und 10 Jahre),
plus 12 Monate bereitstellungsprovisionsfreie Zeit!

NEU:   Ab 23.04.2018 gibt es noch einen Tilgungszuschuss:

             1 % bei Energieeinsparung von mind. 10 %  im EK 5
             2 % bei Energieeinsparung von mind. 30 % im EK6

(Beispiel: 1% Tilgungszuschuss senkt Ihren Kreditzins von z.B. 1,00% nochmals um 0,20% p.a..)

Die Energieeinsparung muss durch einen fachkundigen Dritten oder Sie selbst als Kreditnehmer auf einem LfA-Formular (Vordruck 119) bestätigt werden.
(Das geht ganz einfach, ich sage Ihnen gerne wie.)

Nicht finanziert werden in diesem Programm: Fahrzeuge oder energieeffiziente Neubauten.