Erfolgreicher Arzt und Steuern ?

Erfolgreicher Arzt und Steuern ?

Steuern  –  Bonjour Tristesse ?

 

Kennen Sie das? Es ist Mitte März 2017 und es gibt Menschen, die haben ihre Steuererklärung für 2015 noch nicht abgegeben?

Für einen Banker ist das sehr frustrierend. – Für die davon betroffenen Kunden ist das zumindest teuer, denn das Finanzamt erhebt nun einen Säumniszuschlag oder schätzt sie sogar bezüglich der fälligen Einkommensteuer. Manchmal wird das dann gar existenzbedrohend. Am 10. März wird die nächste Einkommensteuer-Lastschrift fällig, reicht dann der Kontokorrent-Rahmen nicht aus, wird es richtig eng. Der Banker darf nun auch keine Erhöhung des Kreditlimits mehr vornehmen, da er im Jahre 2017, lt. Kreditwesengesetz, dazu sog. „harte Zahlen“ benötigt. – Und das wäre eben min-destens die Gewinnermittlung per 12/2015! Also „platzt“ die Lastschrift.  – So etwas darf einem Arzt, der erfolgreich sein und bleiben will, nicht passieren!

Wenn dann das Finanzamt nach ein paar Tagen Frist (übrigens fast immer an einem Freitag so gegen 12 h, wenn anschließend dort keiner mehr ans Telefon geht) die Konten bei der Bank pfändet, dann steht die ganze Praxis – und das kann buchstäblich auch schon einmal das Ende bedeuten. Rien ne va plus!

Was will uns dieser – zugegeben – etwas dramatische Einstieg sagen?

Es geht auch anders, nämlich einfacher, schneller und mit noch mehr Nutzen für Sie. Rd. 80% der Steuerberater arbeiten mit der DATEV zusammen. Die DATEV bietet den sog. „Kontoauszugsmanager“ an (andere Anbieter haben etwas Ähnliches). Dies ist ein Programm mit dem die DATEV auf alle Konten zugreift die der Kunde dazu über seinen Steuerberater angemeldet hat und sich alle Buchungsvorgänge in dieses Programm holt. Der Steuer-berater ruft dann einmal im Monat, meist kurz nach Ende des Vormonats, diese Daten ab und speist sie vollautomatisch in sein Buchhaltungssystem ein. Eine manuelle Nachbearbeitung fällt hier weitgehend oder ganz weg.

Was haben Sie, als „heilberuflicher Unternehmer“, davon?

Nun, der Service kostet Sie bei Ihrer Bank zunächst so zwischen € 5,- bis €10,-/Monat und Konto – dafür fallen aber beim Steuerberater viele Stunden an manueller Buchungszeit weg. Da kann man dann schon einmal über die Kosten mit ihm diskutieren. Viel wesentlicher ist aber, dass Sie immer zeitnah die betriebswirtschaftlichen Informationen haben, die Ihre Bank, ggf. das Finanzamt und v. a. eigentlich Sie, als Unternehmer, haben sollten!

2.Schritt – der Controlling Report E/A

Eine schwarzweiße tabellenförmige betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht jedermanns Geschmack. Mein Tipp ist, lassen Sie sich den sog. „Controllingreport E/A“ mit ausdrucken. Dies ist eigentlich ein hochwertiges „Abfallprodukt“ aus der Buchführung (Der Steuerberater setzt nur ein Häkchen in der EDV und es läuft eine 2. BWA im Hintergrund mit.). Lassen Sie sich dabei nicht von den vielen Seiten abschrecken, die ersten 5 reichen meist. Im Grunde langt oft schon das Deckblatt!

Aus diesem erkennen Sie die Entwicklung bei den wesentlichen Erfolgs-(oder Mißerfolgs-)faktoren Ihrer Praxis/Apotheke. Hinter der Beschriftung sind blaue Pfeile und die sollten (fast) alle nach oben zeigen. Und wieder dahinter stehen Smilies, grüne, gelbe und rote. Wenn alles „im grünen Bereich“ ist, können Sie gerne den unternehmerischen Dreikampf machen (knicken, lochen und abheften). Bei gelb oder gar rot, empfiehlt sich der Griff zum Telefon – entweder Sie rufen Ihren Steuerberater an oder den Banker Ihres Vertrauens. Beide wissen meist, was Sie tun könnten.

Wenn Sie die beiden Tools kombinieren, gewinnen Sie wertvolle Zeit. Sie wissen immer schon im Folgemonat, wo Ihre Praxis steht und nicht erst im November, wenn Sie die Belege für die ersten drei Quartale im Oktober abgegeben haben und der Steuerberater Ihnen später im Gespräch sagt, „Sie müssen für heuer fei viel Steuern bezahlen“. Wehe, wenn dann keine Rücklagen da sind.– Alle Banken, das kann ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung sagen, hassen es, wenn sie Einkommensteuernachzahlungen oder gewinnübersteigende Privatentnahmen nachfinanzieren sollen.

Wenn Sie diese Zahlungslawine, die ja dann gleich für 3 Jahre zusammen anrollt (zu geringe Vorauszahlungen für 2015, für 2016 und für das 1. Quartal 2017, also meist rd. T€ 100), rechtzeitig kommen sehen, können Sie ganz bequem – per Dauerauftrag – monatliche Rücklagen in ausrei-chender Höhe bilden. Ganz besonders schlimm kann diese sog. „Steuerfalle“ bei Existenzgründern, welche noch keine Erfahrungen mit der Besteuerung von freiberuflichem Einkommen haben, werden.

 

Ein Blick in die nahe Zukunft

Abschließend sei noch erwähnt, dass es noch weitere sehr brauchbare Tools von der DATEV gibt, z.B. „DATEV Unternehmen online“ (mit und ohne digitalen Belegen). Fragen Sie Ihren Steuerberater danach. Hier spielt die digitale Zukunft ohne deren Nutzung Sie in voraussichtlich spätestens 4 Jahren nicht mehr auskommen werden. Denn dann werden aus dem aktuellen Pilotprojekt der DATEV zusammen mit allen Bankenorganisationen „Nägel mit Köpfen“ gemacht werden und der Steuerberater wird den Unterlagenaustausch vollelektronisch mit Ihrer Bank vornehmen (müssen). Arzt 4.0 gilt also auch nach „innen“ in der Praxis. – Arzt 4.0, denn langfristig lässt sich die Digitalisierung im Gesundheitsmarkt nicht aufhalten.