Erfolgreicher-Arzt:  Anamnese, Röntgen, Diagnose  - auch im Bankengespräch ?

Erfolgreicher-Arzt:  Anamnese, Röntgen, Diagnose  – auch im Bankengespräch ?

Klar, für Sie als Mediziner ist dies das normale Handwerkszeug: Um beim Patienten als Arzt erfolreich wirken zu können, kommt bei einem neuen Patienten zuerst die Anamnese, evtl. begleitet von Labor- und/oder Röntgenuntersuchungen und im Rahmen eines weiteren Gespräches erfolgt die Diagnose.

Genauso macht das Ihre Bank um bei ihren Kunden, den Ärzten, erfolgreich wirken zu können– nur heißen die Begriffe dort anders: Die Anamnese hießt hier Datensammlung oder Vorhabensbescheibung (Was möchte der Kunde und warum?) – Labor und Röntgen werden substituiert durch Schufa-Abfrage und Analyse von Steuerunterlagen, Gewinn-ermittlungen und BWAs und die Diagnose nennt sich Kreditprotokoll und Kredit-entscheidung. Und anstelle eines Rezepts bekommt der Kunde abschließend dann seinen Kreditvertrag.

Trotzdem wundern – oder ärgern – sich viele Ärzte, wenn die Bank „sich so umständlich oder gar neugierig verhält“ und so viele Unterlagen haben möchte, wenn der Arzt am Telefon seinen Finanzierungswunsch kurz schildert! Könnten Sie am Telefon sicher feststellen, was dem Patienten fehlt, wenn er Ihnen aus seiner Sicht ein paar Symptome schildert? Ich muss doch als Patient bei meinem Urologen auch „die Hosen runterlassen“, warum soll das bei einem Bankkunden also grundsätzlich anders sein?

Und den jährlichen Check-up gibt es bei ihrer Bank auch, hier heißt er nur „Engagement-Prolongation“. Genau wie Sie feststellen wollen, ob Ihr Patient noch so gesund ist wie im Vorjahr, machen wir das mit den Zahlen, Daten und Fakten unserer Kreditkunden auch. In vielen Fällen haben wir eine Steuerberater-Vollmacht, d. h. wir können fast alle Unterlagen dort anfordern und z. B. bei Neuinvestitionen zugleich auch noch die Abschrei-bungsdauer der Investition klären (Falls Ihnen das jetzt nichts sagt, dann sehen Sie sich doch einmal den Artikel zur richtigen Finanzierungsdauer an.).

Für Arzt und Bank gilt im Verhältnis zum Patienten/Kunden gleichermaßen die Pflicht zur Information und Dokumentation. Das ist bei uns schon länger bei der Geldanlage so und seit März 2016 auch bei der Immobilienfinanzierung zwingend vorgeschrieben. Dahinter steht von staatlicher Seite derselbe Schutzgedanke. Und am Anfang dieser Kette stehen immer die Fragen zur Erfassung der gesamten finanziellen und auch familiären Situation. Es macht ein Unterschied in der Anlageberatung, ob ein Kunde z. B. von seinen Einnahmen aus Wertpapieren leben muss oder nicht – oder bei der Ermittlung des möglichen Finanzierungsrahmens ob er zwei Söhne auswärts im Studium finanzieren muss oder nicht (wir rechnen hier übrigens wie einige Steuerberater auch mit laufenden Kosten von € 1.250,-/Monat und Student).

Zu jedem Medikament gibt es einen Beipackzettel „zu Risiken und Nebenwirkungen“ – dient alles dem Verbraucherschutz. Ist im Grunde auch richtig, nur verstehen können diese Texte die wenigsten. Bei der Bank ist das auch so. Zu jedem Wertpapier gibt es ein sog. „Produktinformations-blatt“ und zu jedem Kredit, den Sie als „Verbraucher“ abschließen gibt es vorvertragliche Erläuterungsprotokolle zum Kreditvertrag und zu den einzelnen Sicherheitenverträgen.

Wenn Sie aber als freiberuflicher Unternehmer für ein medizinisches Großgerät einen Millionenvertrag unterzeichnen, dann ist der Papierprozess relativ schlank – denn der Unternehmer ist keine so schützenswerte Gattung. Umso mehr kommt es in der Arzt-Bank-Beziehung auf dieselben Qualitäten an wie in der Arzt-Patienten-Beziehung: Transparenz und Fairness schaffen Vertrauen – und ein echtes „sich um den anderen Kümmern-Wollen“. Dann werden auch mal kleinere Fehler verziehen – und vor allem, das Leben wird schöner und wärmer.