Erfolgreicher Arzt - Quintessenz Datenschutz (neue DS-GVO)

Erfolgreicher Arzt – Quintessenz Datenschutz (neue DS-GVO)

Ab 25.05.2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – diese betrifft auch alle Arztpraxen!

Hier erhalten Sie kurz und knapp einen Überblick:

NEU:

Alles, was Sie benötigen finden Sie auf der Homepage der KBV unter diesem Link:  http://www.kbv.de/html/1150_34037.php

 

 

Mein Fazit:

* Lassen Sie sich nicht verunsichern und vor geschäftstüchtigen Beratern hohe Honorare abknöpfen. – Selbst ist der Arzt!

* Ab 10 beschäftigten Personen in Ihrer Praxis benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten! (Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde!)
(Das können Sie selbst sein.)

* Generell benötigen Sie eine Patienteninformation zum Datenschutz, welche für alle Patienten sichtbar in Ihrer Praxis aushängen muss!!

* Generell müssen diese Informationen auch in Ihre Datenschutzerklärung auf der Homepage aufgenommen werden!

* Generell alle Praxen benötigen 
aber das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten!
(siehe Musterverzeichnis der KVB oder der Behörde ausdrucken – siehe oben -, dann auf das Verzeichnis klicken,
so dass Sie ein leeres Formular erhalten und dann für Ihre Praxis ausfüllen!).

* Generell benötigen Sie eine Zusammenstellung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten in Ihrer Praxis.

* Eventuell: Wenn sie mit Einwilligungserklärungen arbeiten, da Sie z. B. Patientendaten an eine privatärztliche Verrechnungsstelle weitergeben, dann müssen Sie diese um eine Widerrufsbelehrung ergänzen.

*Lassen Sie persönliche Daten von Patienten/Mitarbeitern extern verarbeiten? -> Prüfen, ob Sie eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung benötigen, dies gilt auch z. B. für Ihre Softwareanbieter oder Ihren externen IT-ler!

* Regelmäßige Schulungen Ihres Teams zum Datenschutz
(Teilnahmeliste unterschreiben lassen!) Dazu evtl. eine eigene Datenschutzrichtlinie erstellen (lassen) – z.B. bei e-Recht24.

* Alle Restrisiken versichern, mittels einer CyberSchutz-Versicherung, die auch Verstöße gegen den Datenschutz abdeckt.
(PS: Die normale Betriebshaftpflichtversicherung reicht hier nicht!)

Weitere Informationen finden Sie beim Landesamt für Datenschutzaufsicht:

Dort finden Sie:

Anforderungen für Arztpraxen:                                                                        https://www.lda.bayern.de/media/muster_6_weg-verwaltung.pdf

Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Arztpraxen:             https://www.lda.bayern.de/media/muster_5_arztpraxis_verzeichnis.pdf


Ein hervorragendes kostenfreies eBook vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. finden Sie unter:
(Vielen Dank an Frau J. Parker vom BvDR für die Zurverfügungstellung.)
https://www.datenschutz.org/dsgvo/

Ein alternativer Ratgeber dazu:                                                                 https://www.datenschutz.org/eu-datenschutzgrundverordnung/

 

* Informieren Sie sich und sprechen Sie dann Ihren bisher schon für Sie tätigen IT-Fachmann an.

Ich gehe davon aus, dass wenigstens ein paar findige Juristen ab 25.05.2018 die Homepages filtern werden und ggf. Praxisbesuche abstatten, um Abmahnungen schreiben und Umsätze generieren zu können!