Erfolgreicher-Arzt: Kennen Sie Mediziner, die über 50 Jahre sind und praktisch „nichts“ haben?

Erfolgreicher-Arzt: Kennen Sie Mediziner, die über 50 Jahre sind und praktisch „nichts“ haben?

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“

Falls ja, dann sind diese Ärzte erfolgreich geschieden worden – erfolgreich für die „Ex“ natürlich. In diesen Fällen ging das gemeinsame Haus an die geschiedene Frau, meist auch das weitere Vermögen, und bei der Altersversorgung wurde auch schon ein späterer Sozialausgleich geregelt. Geblieben sind dem Arzt oft nur eine Tilgungs-Versicherung und ggf. eine Risiko-Lebensversicherung – und seine Praxis selbst. Und die oft auch nur mit Not, denn hier ist die finanzielle Begehrlichkeit meist am größten!

 

„Lebensrettende Verträge“

Nicht umsonst enthalten fast alle BAG-Verträge bei Großgeräte-Medizinern für neu eintretende Gesellschafter die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages, denn hier geht es um immense Summen. Der geschiedene Ehepartner soll dabei durch den Vertrag in der Zukunft nicht schlechter gestellt werden. Aber zum einen wird so vermieden, dass eine Scheidung nicht zum Ruin der anderen Gesellschafter der BAG führt, die ja mit der Scheidung überhaupt nichts zu tun haben. Denn die als berechtigt festgestellten Auszahlungsansprüche sind dann eben nicht innerhalb von acht Tagen fällig, sondern werden über mehrere Jahre zeitlich gestaffelt ausbezahlt, so wie die Gewinnsituation der Praxis das hergibt. Dies ist an sich auch im wirtschaftlichen Interesse des geschiedenen Ehegatten („man beißt nicht die Hand, die einen füttert“). Meist aber verstellen heftige Emotionen den klaren Blick.

Zum zweiten werden in dem Vertrag auch gleich die Basis und die Methode der zukünftigen Praxiswert-ermittlung festgelegt. So kann dann relativ schnell die Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Scheidung festgelegt werden. Die eigentliche Scheidung geht dann viel reibungsloser und schneller (Vorausgesetzt diese Regelung ist notariell beurkundet worden, erst dann ist sie verbindlich!). In der Praxis finden wir stattdessen aber oft teure Praxiswertgutachten im Auftrag von jedem der beiden Ehegatten – die Werte liegen dann natürlich weit auseinander, also beauftragt das Gericht auch noch ein Schiedsgutachten. Je nachdem wer das Gutachten erstellt – und nach welchem Verfahren und mit welchen Parametern – können abenteuerliche Wertunterschiede dabei herauskommen.

 

„Bis repetitia non placent“ sagten schon die alten Römer.

Trotzdem wiederholen manche Mediziner diesen Fehler, nämlich bei Heirat keinen Ehe- und Erbvertrag abzuschließen, – und das u. U. noch mehr als einmal! Dabei ist das relativ einfach, denn am Anfang ist die Zustimmung noch am leichtesten zu bekommen (manchmal durch Beigaben etwas versüßt). Aber auch während der laufenden Ehe kann man das noch nachholen.

Dies ist umso mehr angezeigt, je älter der Hauptverdiener (in 2. oder 3. Ehe) und je jünger die Frau und die Kinder sind. Sonst finden sich im Todesfall plötzlich alle Erben in einer (oder mehreren) BGB-Gesell-schaft – mit den volljährigen Kindern aus 1. Ehe – wieder, die niemand wirklich wollen kann! Bei minder-jährigen Erben kommt dann u. U. auch noch ein vom Vormundschaftsgericht zu bestimmender Testa-mentsvollstrecker hinzu – und dann dauert alles wirklich lange. Zu lange, für den Bestand einer Praxis!
Auch wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen ist“ und die Trennung ansteht, so kann man noch versuchen zu verhandeln. Die Damen sind bei der Planung der künftigen Trennung allerdings oft viel strategischer, die Männer dafür oft brutaler. Auch wenn der Verlassene tief getroffen ist, sollte er versuchen, kühlen Kopf zu bewahren. Wenn schon die Beziehung an sich nicht mehr zu retten ist, sollte wenigstens sonst versucht werden, zu retten was noch zu retten ist. Hier kann oftmals die Einschaltung eines ausgebildeten Mediators helfen, der emotional nicht beteiligt und in der vermittelnden Gesprächsführung ausgebildet ist. Einem erfolgreichen Arzt sollte das aber nicht passieren, wenn er erfolgreich bleiben will.

PS: Mit ist wichtig festzustellen, dass es bei weitem nicht immer die Frauen sind, die weg wollen – manchmal erfahren die erst aus einem lokalen
Glamourblatt, dass ihr Mann eine „Neue“ hat – und das nach 25 Jahren loyaler Zuneigung, der anfänglichen Entbehrungen beim Praxisaufbau,
der fast alleinigen Erziehung von 3 Kindern usw. Fairness oder einen „erwachsenen Umgang“ mit diesen Themen findet man dann selten – aber
immerhin es gibt ihn ab und zu.