Ein erfolgreicher Arzt braucht „Transparenz“, vor allem im Zeitalter von Arzt 4.0

Ein erfolgreicher Arzt braucht „Transparenz“, vor allem im Zeitalter von Arzt 4.0

„Ein ewig Rätsel will ich bleiben mir und anderen“, sagte Ludwig II..

Nun wir wissen leider, wie diese Geschichte ausging. Sie, als „Arzt und Unternehmer“ brauchen aber Transparenz – nach innen und nach außen. Sonst bleibt Ihr wirtschaftlicher Erfolg bestenfalls ein Zufall. Wobei Sie entscheiden, wer was wissen darf und soll! Transparenz meint per Definitionem die „Durchsichtigkeit eines Verfahrens oder Zustandes“ und letztlich seine Nachvollziehbarkeit.

 

Was können wir daraus für eine Praxis oder Apotheke mitnehmen?

Bei einer Zahnarztpraxis ist es z. B. entscheidend, dass alle vom Behandler vorgenommenen abrechenbaren Leistungen „direkt am Stuhl“ und von einer versierten Helferin eingegeben werden. Das spart später Zeit und vermeidet „Verluste“ bei einem sonst erforderlichen späteren Nachbearbeiten.

Außerdem liefert eine gute Praxissoftware einen richtigen und guten Vergleich zwischen allen Behandlern und wirft Fragen auf, z. B. warum die Quoten für professionelle Prophylaxe oder private Zuzahlungen so ungleich sind. Hier ist es also sehr sinnvoll in eine verbesserte EDV und die Mitar-beiterausbildung zu investieren.

Darüber hinaus kann der Steuerberater die Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen so individualisieren, dass Sie einen größeren Erkenntnisgewinn daraus haben, welcher am Ende zu einem größeren materiellen Erfolg führt! Oft passiert dies allerdings erst, wenn der Mandant ihn darauf anspricht.

 

Leistungsbereiche und Kostenpositionen aufgliedern lassen

So lassen sich die einzelnen Leistungsbereiche Ihrer Praxis/Apotheke sauber trennen. Stellen Sie sich z. B. einmal vor, dass in einem Jahresumsatz einer Apotheke in Höhe von € 1,9 Mio. unerkannt T€ 600 Umsatz mit sog. „Hochpreisern“ (z.B. Hepatitis C – Medikamenten) enthalten sind. Zum einen kann der Apotheker bei der geringen Verdienstspanne die er an den „Hochpreisern“ hat, gar nicht erkennen, wie schnell er damit Verlust macht, wenn er diese Medikamente über seinen Kontokorrent finanziert und aufs Lager legt (in 5 – 7 Tagen hat der Kontokorrentzins den Rohertrag bereits aufgezehrt).

Außerdem verzerrt der aufgeblähte Umsatz beim Verkauf aus Altersgründen den Kaufpreis und der junge Nachfolger bezahlt entweder zu viel oder er hätte bei einem „normalen“ Umsatz von € 1,3 Mio. eventuell gar nicht erst gekauft. Gleiches gilt, wenn die Apotheke einen Umsatz in einem hohen zweistelligen Prozentsatz mit Zytostatika macht – und dieser Umsatz vielleicht gar von ganz wenigen Praxen abhängt. Fällt dieser Umsatz dann kurz nach dem Verkauf der Apotheke weg, kann der Nachfolger den – nachträglich – als zu hoch erkannten Kaufpreis nicht mehr rückgängig machen und vor allem seine Finanzierung nicht mehr bezahlen! Analog gilt das Gesagt für Zahnarztpraxen oder
internistische Praxen mit breitem Leistungsspektrum.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die Einnahmenseite – auch auf der Kostenseite lassen sich die einzelnen Positionen u. U. sinnvoller aufgliedern. Dies umso mehr, wenn Sie eine Einzelpraxis führen und unter dem Jahr auch private Ausgaben, z. B. Grundstücksaufwand, über Ihre Praxiskonten buchen lassen. Im Zweifelsfall stellen Sie ja dann die reine Ertragssituation der Praxis schlechter dar, als sie ist – was wiederum den Kaufpreis senkt!

„Erst wenn ich weiß, was ich tue, kann ich tun, was ich will.“ (Dr. Moshe´ Feldenkrais)

Aus normalen Standard-BWAs oder Bilanzen ersehen Sie das alles nicht! Ihr Steuerberater kann aber die BWA so gestalten, dass Sie volle Transparenz erhalten – diskutieren Sie einfach einmal mit ihm. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen Steuerberater haben, der auch wirklich auf Mediziner oder Pharmazeuten spezialisiert ist. (Ich kannte mal einen Steuerberater, der hatte eine tolle Homepage